Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Es wurde zwar schon öfters nachgefragt, aber noch einmal zum Verständnis: Mein Mann möchte künftig während seiner Elternzeit Teilzeit arbeiten (25 Stunden anstatt 40 Stunden). Die Anmeldung für Elternzeit und den Teilzeitantrag stellen wir nächste Woche. Vorab wurde ihm die Teilzeit aber schon mündlich zugesagt. Die Tätigkeiten bleiben während der Teilzeit unverändert. Nun soll seitens des AG noch ein Gehaltsgespräch stattfinden, wobei wir vermuten, dass der AG den Stundenlohn für die Teilzeit kürzen will. Wir hatten bislang angenommen, dass sein jetziges Gehalt stundenmäßig heruntergerechnet wird. Darf der AG das Gehalt kürzen? Wo ist ein ggf. rechtlicher Anspruch auf gleichbleibendem Lohn gesetzlich verankert? (Im BEEG finde ich hierzu keine Angaben). Muss für die Teilzeit in Elternzeit ein neuer Vertrag geschlossen werden? Hinzu kommt auch noch, dass es im Januar eine Lohnerhöhung und eine Einmalzahlung gegeben hat, die nur mein Mann nicht erhalten hat, da er 2 Wochen zuvor seine Elternzeit ab Mai mündlich angekündigt hat. Hier gilt doch auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, oder? - Der AG meint aber, dass dies Zahlungen für künftige Leistungen sind, auf die mein Mann wg. seiner Elternzeit keinen Anspruch hat. Vorab schon einmal vielen Dank!

von perle02 am 18.03.2011, 01:28



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo, 1. Der Lohn muss anteilig gezahlt werden 2. Einen Zusatzvertrag würde ich machen aber aufpassen, dass er befristet ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2011



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ist das irgendwo gesetzlich verankert, dass der Lohn anteilig gezahlt werden muss? (Im BEEG finde ich hierzu nichts). - Wir könnten dem AG dann argumentativ besser gegenübertreten. Können wir die Lohnerhöhung und Einmalzahlung, die es im Januar gab, einfordern bzw. darf der AG meinem Mann diese Leistungen aufgrund der Ankündigung seiner Elternzeit verwehren? Liebe Grüße!

von perle02 am 21.03.2011, 20:56



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