Sehr geehrte Frau Bader, beruht die Berechnung des monatlichen Durchschnittslohn für eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Freistellung auf der selben Grundlage wie die bei einem individuellen Beschäftigungsverbots, oder besteht dort eine andere Berechnungsgrundlage die sich nicht wie im Mutterschutzgesetz beschrieben auf den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bezieht? Mit freundlichen Grüßen
von Liebeskind12 am 20.11.2017, 20:50