Frage: Gehaltsberechnung bei Freistellung

Sehr geehrte Frau Bader, beruht die Berechnung des monatlichen Durchschnittslohn für eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Freistellung auf der selben Grundlage wie die bei einem individuellen Beschäftigungsverbots, oder besteht dort eine andere Berechnungsgrundlage die sich nicht wie im Mutterschutzgesetz beschrieben auf den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bezieht? Mit freundlichen Grüßen

von Liebeskind12 am 20.11.2017, 20:50



Antwort auf: Gehaltsberechnung bei Freistellung

Hallo, was genau meinen Sie mit Freistellung? Ein Beschäftigungsverbot? Dann berechnet sich der Mutterschaftslohn nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2017



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