Frage: Gehalt bei Minijob

Sehr geehrte Frau Bader, überall lese ich das ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Minijob bei Mutterschutz habe, mir werden von meinen 400€ jeden Monat 47 € sozialabgaben abgezogen, besteht dennoch kein weiterer Anspruch, oder verhält es sich da anders? MfG

von kueken87 am 25.04.2015, 11:57



Antwort auf: Gehalt bei Minijob

Hallo, das ist ein Pauschalbetrag den eigentlich der AG tragen muss. Wenden Sie sich an die Knappschaft. Sie bekommen nur die Einmalzahlung www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2015



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