Hallo Frau Bader,
Mein Partner und ich versuchen wieder schwanger zu werden, in 12 wochen endet meine (2jährige) Elternzeit meines ersten kindes. Wenn ich innerhalb dieser Zeit wieder schwanger werde werde ich ein Arbeitsverbot bekommen (Krankheit) muss ich dann ein Tag arbeiten um mein Gehalt zu bekommen das ich vor dem ersten Kind bekommen habe bekomme oder bekomme ich es auch wenn ich noch in der Elternzeit bin und nicht diesen eine Tag gearbeitet habe?
Wann muss ich meinen Arbeitgeber spätestens Bescheid geben das ich eine Elternzeitverlängerung möchte? Sind da noch unschlüssig
Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 10:57
Antwort auf:
Gehalt bei Arbeitsverbot beim 2ten Kind
Hallo
Keinen.
Ihnen muss aber klar sein, dass der AG Sie umsetzten soll.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2017
Antwort auf:
Gehalt bei Arbeitsverbot beim 2ten Kind
Solange Du dich in Elternzeit befindest besteht durch die Arbeitsstelle keine Gefahr und somit wird kein Beschäftigungsverbot ausgestellt und benötigt. Wenn doch besteht die Gefahr zur Rückzahlung!
Einzige Ausnahme, wenn eine Frau Teilzeit in Elternzeit arbeitet, dann gibts Geld beim BV entsprechend der Teilzeitstelle.
Ist ein BV notwendig, gilt dies ab dem ersten Tag nach der Elternzeit... Man muss vorher nicht gearbeitet haben und es gilt die Höhe des aktuell gültigen Vertrages.
Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 12:57