Gebühr für Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gebühr für Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, drei Wochen vor Beginn meines Mutterschutzes wurde mir ein volles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, welches nicht mein Wunsch, sondern medizinisch notwendig war. Meine Ärztin händigte mir den Beleg mit den Worten aus, dass es sich hierbei um eine Privatleistung handelt und ich 5 € dafür bezahlen müsste. Eine Quittung über den Betrag bekam ich auf Nachfrage, es steht nur "Attest" darauf. Weder mein Arbeitgeber noch die Krankenkasse wollen die Kosten erstatten. Ist diese Gebühr überhaupt rechtmäßig erhoben wurden? Vielen Dank für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Sandra Thieme

von Sandra1982 am 30.06.2013, 19:13



Antwort auf: Gebühr für Beschäftigungsverbot?

Hallo! Also ich habe selbst erst vor 14 Tagen ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen und musste beim Frauenarzt nichts bezahlen. Ich habe aber schon gehört, dass die teilweise dafür etwas verlangen. Meine Kollegin musste sogar für die SS-Bescheinigung seinerzeit 10 Euro hinblättern. Liebe Grüße

von leilakit am 30.06.2013, 19:21



Antwort auf: Gebühr für Beschäftigungsverbot?

Das Geld bekommt man vom AG wieder.

von Sternenschnuppe am 01.07.2013, 00:01



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