Sehr geehrte Frau Bader, Zu erst einmal vielen Dank, dass Sie uns alle mit Ihrem Rechtswissen unterstützen! In einigen Monaten erwarten wir unser zweites Kind. Nachdem das im Kindergarten meiner Tochter bekannt war, wurde ich darauf angesprochen, dass meine große Tochter nach der Geburt den Ganztagsplatz nicht mehr behalten könne und ich sie täglich um 11:30 Uhr vor dem Mittag zu holen hätte. Der Ganztagsplatz wird nicht neu vergeben und nach einem Jahr könne meine Tochter wieder ganztägig gehen, wenn ich wieder arbeite. Nach Rücksprache mit der Stadt (Träger der öffentlichen Kitas) gibt es keine einheitliche Regelung, wie das Thema in den städtischen Kitas gehandhabt wird. In der städtischen Satzung über die Kitaplatzvergabe steht hierzu auch nichts. Ich bin echt überrascht, denn Elternzeit ist für mich nicht mit arbeitslos gleichzusetzen (da erhält man nur einen Vormittagsplatz) und mit Baby ist mir sicher auch nicht so langweilig. Zudem nehme ich Niemanden einen Platz weg und wenn kein weiterer Nachwuchs unterwegs wäre, wäre der Platz auch nicht da. Eine Zwischenlösung mit den Zeiten wäre übrigens nicht möglich. Kennen Sie hierzu zufällig rechtliche Grundlagen? Vielen lieben Dank vorab!
von nickchen1983 am 18.10.2014, 15:58