Hallo Frau Bader,
ich habe meine Tochter fast 7 Wochen zu früh entbunden (33+2). Ich habe gehört, dass sich mein Mutterschutz bei einem Frühchen verlängert, weiß aber nicht um wieviel.
Wie viele Wochen Mutterschutz habe ich nun?
Habe am 20.10. entbunden. Ich habe also Mutterschutz bis...?
Vielen Dank, liebe Grüße,
Rabea Sass
von
beara2505
am 24.10.2014, 16:43
Antwort auf:
Frühchen - Welchen Anspruch auf Mutterschutz habe ich jetzt?
Hallo,
6+12 Wo., die Sie dann nach der Geburt nehmen könen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2014
Antwort auf:
Frühchen - Welchen Anspruch auf Mutterschutz habe ich jetzt?
Hallo,
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt! Ich hoffe Deiner Tochter gehts den Umständen entsprechend gut, und dass Du sie bald nach Hause nehmen kannst. Die Kleinen sind zäher als man oft denkt.
Du hast nach der Geburt noch 18 Wochen Mutterschutz. Ausrechnen musst Du selber.
Wegen der Frühgeburt gibts zusätzlich zu den 8 Wochen nach der Geburt 4 Wochen extra (dafür gibts ne Bescheinigung vom Krankenhaus). Außerdem werden die Tage, die Du vor der Geburt nicht nehmen konntest, hinten angehängt, allerdings höchstens 6 Wochen.
Liebe Grüße
und alles Gute für Euch
Luvi
Übrigens,
Den Elternzeitantrag musst Du spätestens einreichen, wenn Deine Tochter 11 Wochen alt ist (7 Wochen vor Beginn),
Elterngeld gibts leider nicht über den 14. Lebensmonat hinaus.
von
luvi
am 24.10.2014, 21:09