Hallo, mein errechneter Geburtstermin war der 26.04.14. Jetzt ist unser Baby bereits am 13.04.14 geboren worden. Ist es richtig, dass sich der Mutterschutz nach der Geburt jetzt entsprechend wieder so verlängert, dass ich gesamt auf 14 Wochen komme? Und es heißt doch, dass der Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist beim AG eingehen muß. Dann hätte ich jetzt doch noch bis insgesamt eine Woche nach dem 26.04.14 Zeit den Antrag fristgerecht abzugeben, um direkt nach Beendigung des Mutterschutzes in Elternzeit zu gehen, oder? (Ich versuche es natürlich früher zu schaffen, war nur vorher länger mit einer Schwangerschaftsvergiftung und dann noch mit Kaiserschnitt-OP im Krankenhaus, so dass ich mich nun schnell nochmal orientieren muß wieviel Zeit ich mir und dem Baby als Elternzeit gebe). MfG Mona
von Mona72 am 23.04.2014, 15:04