Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

Hallo, mein errechneter Geburtstermin war der 26.04.14. Jetzt ist unser Baby bereits am 13.04.14 geboren worden. Ist es richtig, dass sich der Mutterschutz nach der Geburt jetzt entsprechend wieder so verlängert, dass ich gesamt auf 14 Wochen komme? Und es heißt doch, dass der Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist beim AG eingehen muß. Dann hätte ich jetzt doch noch bis insgesamt eine Woche nach dem 26.04.14 Zeit den Antrag fristgerecht abzugeben, um direkt nach Beendigung des Mutterschutzes in Elternzeit zu gehen, oder? (Ich versuche es natürlich früher zu schaffen, war nur vorher länger mit einer Schwangerschaftsvergiftung und dann noch mit Kaiserschnitt-OP im Krankenhaus, so dass ich mich nun schnell nochmal orientieren muß wieviel Zeit ich mir und dem Baby als Elternzeit gebe). MfG Mona

von Mona72 am 23.04.2014, 15:04



Antwort auf: Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

Hallo, die Zeit wird drangehängt, Sie haben auf jeden Fall 14 Wochen. Frist für den Antrag sind 7 Wo vor Beginn. nach dem aktuellen Mutterschutz Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

Korrekt, die Tage, die das Kind zu früh kam, werden an den nachgeburtlichen Mutterschutz ran gehängt. Es bleibt bei 14 Wochen Mutterschutz. Und jepp, die Frist bedeutet 7 Wochen vor Mutterschutzende. Also innerhalb 1 Woche nach dem 26.04. Mit der Elternzeit...meldest du weniger als 2 Jahre an, hast du kein Recht zur Verlängerung (hängt dann am guten Willen des AG). Möchtest du Teilzeit in Elternzeit machen, empfiehlt es sich das gleich bei der Anmeldung mitzuteilen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2014, 15:51



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