Guten Tag Frau Bader, im Moment noch Studentin, werde ich Ende August 2013 voraussichtlich mit einem hoffentlich erfolgreichen BA-Abschluß exmatrikuliert. Im September (z.Z. 12.SSW) bekomme ich mein 2. Kind. Bis Ende April werde ich noch auf Honorarbasis arbeiten, dann geht es körperlich nicht mehr. Der Vertrag endet bzw. würde ich stundenweise in verschiedenen Bereichen noch als "Springer" eingesetzt werden wollen/können. Da ich über 30 Jahre alt bin, bin ich trotz Studiums in die freiwillige Krankenversicherung hineingerutscht (Mindestbeitrag: ca.150€/monatl.). Dadurch habe ich in der Zeit des Elterngeldanspruchs (ich erhalte voraussichtlich 400€/monatl.) keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Weiterversicherung. Für Leistungen nach SGB II, verdient mein Lebensgefährte und Papa der Kinder knapp über der Bedarfsgrenze für eine vierköpfige Familie (lt. ALG II-Rechner im I-Net) und somit habe ich keinen Anspruch darüber versichert zu werden. Die Kinder werden über seine KV familienversichert. Wie könnte ich den wahnwitzigen KV-Betrag umgehen, außer mit einer Heirat? Würde es etwas nützen, wenn ich versuche mich über meinen jetzigen AG noch schnell als Mini-Jobberin "anstellen" zu lassen. Den Rest der Zeit (Mai-September) würde ich mich krankschreiben lassen. Mit dem Wissen, mich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen bedanke ich mich im Voraus für ihre Anwort! Doreen H.
von harlekinade1 am 08.03.2013, 15:12