Frage: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Hallo. Die Kindereinrichtungen in unserer Stadt gehören alle zum selben Träger. Da wir mit diesem Träger vor ca 5 Jahren mit unserer großen Tochter Probleme hatten (Diskriminierung bzw Benachteiligung von Hartz IV Kindern) wollen wir unsere 2 kleinen Kinder in einem Nachbardorf unterbringen, welches zu einem anderen Träger gehört. Die Plätze dort sind vorhanden. Nun stellt sich der Träger aus unserer Stadt quer und verweigert uns das Wunsch und Wahlrecht da ihm ja das Geld für die 2 Plätze verloren geht. Das Jugendamt, welches für die Kosten aufkommt hätte nichts gegen unsere Auswahl. Nun meine Frage, darf der hiesige Träger uns das Wunsch und Wahlrecht verweigern? Mit freundlichen Grüßen Lars

von Lars1978 am 22.10.2016, 11:27



Antwort auf: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Hallo, ja, Sie müssen wegen der Kosten im selben Ort bleiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Wenn der, der es bezahlen soll damit einverstanden ist, dann frage ich mich was der örtliche Träger überhaupt damit zu tun hat? Wo ist da die Verbindung? Und aus reiner Neugier: Was meinst Du mit der Banachteiligung von H4 Kindern?

von Sternenschnuppe am 22.10.2016, 12:06



Antwort auf: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Hallo, also, wenn ihr die Kinder an einem anderen Ort als dem Wohnort in den Kindergarten geben möchtet, dann geht das nur mit Zustimmung des Wohnortes. Wenn die Stadt alle Kiga - Angelegenheiten auf den Träger der Kindergärten übertragen hat, dann müsste dieser zustimmen. Dies müsstet ihr bei der Stadt erfragen. Hintergrund ist folgender: Der Wohnort muss die Kosten für die Kindergartenplätze tragen. Der Elternbeitrag macht hiervon nur einen kleinen Anteil aus. Gehen Kinder in den Kindergarten einer anderen Stadt, so muss die Wohnsitzgemeinde dieser Gemeide alle Kosten hierfür zahlen (das sind pro Kind und Monat so zwischen 500 - 2000 € - je nach Gemeinde und Personalschlüssel). Nur den Elternanteil übernimmt das Jugendamt. Alles andere müsste die Stadt trotzdem zahlen. Daher verweigern die meisten Gemeinden, die selber ausreichend Plätze haben, die Zustimmung zur Übernahme der Kosten in einer anderen Gemeinde. Ihr habt also im Ergebnis kaum Chancen, die Kinder woanders unterzubringen .... außer ihr zahlt ALLES selbst. Freie Kindergärtenwahl gibt es nicht.

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 12:13



Antwort auf: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Ah, bedeutet also weiterhin H4 und zwei weitere Kinder bekommen? Wenn das JA nur den Elternanteil bezahlt, der Träger aber die teuren Plätze bezahlen soll, obwohl sie selbst welche haben, dann darf er natürlich ablehnen. Der Elternanteil sind hier lediglich 33% der realen Kosten. Ihr werdet ja sicherlich gute Gründe haben trotz Mittellosigkeit weitere Kinder zu bekommen, dann steht doch auch dazu und verbittet Euch Dinge die Euch stören.

von Sternenschnuppe am 22.10.2016, 13:21



Antwort auf: Freie Wahl bei Kindereinrichtung?

Hat der Kindergarten in der anderen Stadt eine besondere Ausrichtung? Ist er z.B. Montessori, Waldkiga, Kneipp oder ähnlich? Die Stadt kann tatsächlich ablehnen, dass ein Kiga eines anderen Ortes besucht wird, da die Gemeinden einen Teil der Kigakosten übernehmen. Gute Gründe den Kiga an einem anderen Ort zu besuchen, sind, dass dieser ein Konzept hat, den ein Kiga der Gemeinde nicht hat. LG luvi

von luvi am 22.10.2016, 20:03