Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 3 Fragen zur Verlängerung der Elternzeit. Ich habe bisher Elternzeit für 2 Jahre und einen Monat beantragt.Jetzt habe ich mich dafür entschieden, die Elternzeit zu verlängern, bin mir aber unsicher, wie ich da vorgehen muss. Im Internet findet man dazu widersprüchliche Angaben. 1. Muss ich die Verlängerung der Elternzeit beantragen, oder sie dem Arbeitgeber nur mitteilen? Wie ich es ursprünglich verstanden habe, kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, deshalb müsste eine Mitteilung genügen. 2. Wann muss ich diese Verlängerung dem Arbeitgeber spätestens mitteilen? 7 Wochen vor Ende der jetzigen Elternzeit (Kind wird dann 2 Jahre und einen Monat alt sein), oder 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag des Kindes. 3. Nach der Elternzeit würde ich gerne nur Teilzeit arbeiten. Muss ich das dem Arbeitgeber schon jetzt im Verlängerungsantrag mitteilen, oder kann ich das auch später und unabhängig davon machen? Ich arbeite in einem sehr kleinen Betrieb und habe sowieso keinen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Vielen Dank schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Luvi
von luvi am 20.08.2014, 00:02