Frage: Schwanger in Elternzeit

hallo Frau Bader Zum mir : Ich bin zurzeit in Elterzeit diese Endet jedoch im Mai (habe 2.jahre elternzeit genommen )Ich bin Altenpflegerin und bin sofort ins Beschäftigungs verbot gekommen. Vor 2. tagen habe ich einen schwangerschafts test gemacht und siehe da ich bin schwanger Meine fragen sind : -muss ich meinem arbeitgeber sofort bescheid geben das ich schwanger bin ? Oder erst wenn ich es vom arzt bestätigt bekomme , sprich wenn ich erst in 2.wochen zum arzt gehe ? -Bekomme ich ab Mai wieder meinen lohn ? Denke werde wieder ins Beschäftigungs verbot kommen -wie berechnet sich dann mein elterngeld fürs 2.Kind? Ich danke ihnen schon mal für ihre hilfe , bin um jeden rat dankbar

von Paula2015 am 27.02.2017, 11:34



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, ich würde erst mal abwarten und zum Arzt gehen. Ab dem ersten Tag nach dem Ende der Elternzeit lebt Ihr Vertrag wieder auf. Dann wird neu geprüft, ob Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen oder aber der Arbeitgeber Sie umsetzt. Noch unsicher ist, ob das neue Mutterschutzgesetz dann schon in Kraft getreten ist, wonach ein Beschäftigungsverbot vermieden werden soll. Das Elterngeld für das zweite Kind berechnet sich nach dem Lohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt, hier zählen also all die Monate nach der Elternzeit rein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Denke werde wieder ins Beschäftigungs verbot kommen .... Das Beschäftigungsverbot muss jedesmal neu geprüft werden. Wenn ein Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung steht, muss der auch genommen werden. Dazu brauchst du unbedingt für das erste Kind eine entpsrechende Betreuung. Ohne Betreuung hast du gar keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 11:58



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ich würde es dem AG mitteilen wenn es sicher ist, also nach dem Termin. Niemand kann sagen ob die Schwangerschaft auch wirklich intakt ist und bleibt. Und verpflichtet bist Du aktuell nicht dazu. Es wäre halt dem AG gegenüber fairer es im zeitnah zu sagen. Aber, da du als Schwangere erst einmal grundsätzlich arbeitsfähig bist, kommt es auf die zeit nicht an. Anders sieht es aus wenn Du gar nicht arbeiten KANNST, weil zB keine Kinderbetreuung, du also ohne die Schwangerschaft eh ein Problem hättest. Dann müsstest du notfalls eben kündigen - und da könnte es mit den Fristen schon eng werden. Bezüglich BV ist es egal was mal vor 2 Jahren war. jede Schwangerschaft muss individuell geprüft werden. Zudem musst Du grundsätzlich arbeitsfähig sein (deshalb auch de Hinweiß wegen Kinderbetreuung) damit ein BV überhaupt greift seitens des AG. Da die gesetzlichen Grundlagen zudem zum Jahreswechsel wohl extrem verschärft wurden, muss ein AG jetzt ERST genaustens prüfen ob es nicht dich eine Lösung gibt, und nur wenn das komplett ausfällt darf er ein BV aussprechen. heißt, selbst wenn Du zB nicht die Patienten waschen und drehen darfst, Du kannst zB füttern, vorlesen. Telefondienst machen, adminstrative Aufgaben usw. Evtl greift dann auch nur ein Teil-BV wenn zB für volle 8 Std am Tag keine Arbeit da ist. Ob ganzes BV, Teil-BV oder doch volle Arbeitszeit - bezahlt wirst Du dann ab Ende deiner EZ nach dem was als Vertrag aktiv ist. Wenn Du also vor hattest in VZ wiederzukommen bekommst du eben das volle Gehalt. Für das neue EG werden allerdings nur die Zeiten einfließen wo Du auch Geld bekommst, die EZ jetzt wird mit 0 € eingerechnet. Und Geschwisterbonus gibt es nur bis das erste Kind 3 Jahre wird. Wird also weniger EG werden wie beim ersten Kind.

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 12:28



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Das Beschäftigungsverbot hat mir damals meine Frauenärztin ausgestellt und nicht mein Ag ,aus gründen die ich nicht nennen muss , und ich weis nicht was ein betreuungsplatz mit meiner frage zutun hat sorry :/ bin ich genau so schlau wie vorhin

von Paula2015 am 27.02.2017, 15:59



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Der Grund ist, dass für Lohnfortzahlungsansprüche das BV (bzw. der Grund für das BV) der einzige Grund sein muss, warum du die Arbeit nicht antreten kannst. Wenn du keine Betreuung hast, dann brauchst du auch kein BV, weil du zu Hause nicht abkömmlich ist.

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 16:06



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Es geht daum das dass Gesetz geändert wurde. Wenn die Krankenkasse Nachforschungen anstellt ob du überhaupt arbeiten könntest , sprich ob du Betreuung für dein erstes Kind hättest, und dabei kommt raus du hast keine musstvdu dein Gehalt zurück zahlen. Und ja es wird mittlerweile so durchgegriffen.

von sterntaler82 am 27.02.2017, 16:23



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Wie ich schrieb, auch ob Dein Arzt ein BV in der ersten Schwangerschaft ausgestellt hat ist unerheblich. Deshalb ist ein BV beim 2ten Kind nicht 100% sicher. Jede Schwangerschaft ist anders - heißt die gesundheitlichen Probleme welchen bei der ersten Schwangerschaft maßgeblich waren müssen beim zweiten nicht wieder so zutreffen. Und wenn Du aufgrund jetziger gesundheitlichen Problem meinst ein BV zu bekommen - die liegen ja unabhängig von der Schwangerschaft vor. dann ist ein BV schon beim ersten fragwürdig gewesen. Und da auch die Ärzte jetzt sich mehr rechtfertigen müssen, die Krankenkasse wegen des Mißbracuh der letzten Jahre immer genauer hinschauen, würde ich wie gesagt da mich nicht 100% drauf verlassen. So oder so, wenn keine Kinderbetreuung, dann musst Du eh kündigen und brauchst dann auch kein BV. Bedank Dich bei den Frauen welchen in den letzten Jahren zu unrecht ein BV kassiert haben.

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 17:44



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Sie kann die Elternzeit verlängern und dann zum neuen mutterschutz beenden und erhält dann ihr Gehalt im mutterschutz, das kann der Arbeitgeber nur abknicken da sie zwei Jahre genommen hat

von sterntaler82 am 27.02.2017, 18:49



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

warum geht man davon aus, dass schwangere ein bv "kassiert" haben? und das auch noch zu unrecht, weil sich jetzt ein gesetz geändert hat??? da sich ja nun jede zweite frage um das bv dreht, würde mich das schon mal interessieren. ich habe vor 22 jahren auch nicht hinterfragt, vll habe ich auch zu unrecht kassiert (wobei ICH nur nachteile hatte und 1000x lieber meinen job getan hätte). ich war flugbegleiterin und wurde mit bekanntgeben der schwangerschaft sofort gegrounded, mußte dann ins office am flughafen, das war aber für drei oder vier schwangere viel zu klein, so hat jede nur 1,5 tage "gearbeitet". mir fielen bvk-provision, spesen, flugzulage, überstunden alles weg. selbstverständlich habe ich alles so hingenommen, wäre ja nie auf die idee gekommen, das anzuzweifeln, obwohl mindestens amerikanische airlines ihre schwangeren ca's nicht grounden. was ist das jetzt für ein hype um das beschäftigungsverbot???

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 19:13



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Bitte richtig lesen. Sie schreibt im AP das sie Altenpflegerin sei und in der ersten Schwangerschaft ein BV bekommen hat und deshalb davon ausgeht das sie wieder eiens bekommt. Klar das dann zu recht erst einmal wohl davon ausgegangen wird das das BV vom AG ausgesprochen wurde - nur der darf es nämlich wegen der Arbeit. Fakt ist aber, auch viele Ärzte haben Schwangere ins BV geschickt wegen deren Arbeitsplätze - was die Ärzte nie hätten machen dürfen. In einem solchen Fall liegt die Schuld nicht bei der Schwangeren, sondern beim Arzt. Nur, die Schwangere wird jetzt natürlich wo verständlicherweise sich wundern, warum das vorher ging. Wenn zu Unrecht, dann also in dem Falle Arzt schickt Altenpflegerin ins BV weil nur falscher Job = Buhmann ist der Arzt. Die Schwangere kann nichts dafür, und das wirft ihr auch keiner vor. Auch wenn das mitunter so aufgefasst wird. Sagt der Arzt, Schwangere weist eindeutig so schwere gesundheitliche Probleme auf das ihre Gesundheit oder die des Kindes in Gefahr sind, es geht ins BV, dann ist das aber eben etwas was der Arzt nur bei jeder Schwangerschaft erneut feststellen kann. Zu sagen, ich hatte zB so schwere Blutungen in der ersten Schwangerschaft da der Arzt gesagt hat, ab ins BV, jetzt bekomme ich in der zweiten natürlich auch wieder eines, das geht eben nicht. Weil nur weil man in der ersten Schwangerschaft Blutungen hatte, muss das nicht in der zweiten auch so sein. Hat die Schwangere eine Grunderkrankung welche eben problematisch ist, wie zB eine schwere Herzerkrankung, welche durch die Schwangerschaft verstärkt wird, ist es halt fraglich ob da ein BV greift oder eine AU. Ja klar, es gibt Ärzte die machen dann automatisch ein BV, obwohl eine AU eigentlich richtig wäre, das heißt aber eben nicht das der Arzt das auch wieder so machen muss. es gibt nicht wenige Schwangere die meinen, nur weil zB Risiko, müssten sie ein BV bekommen. Nur, das ist eben so nicht der Fall. Die AP scheint kein Problem mit dem Job zu haben - so wie Du - sondern sie meint der Arzt würde ihres wieder ausstellen. Was aber wenn der Arzt sagt, OK beim der ersten Schwangerschaft bin ich lieber sicher gegangen, hat ja alles bestens geklappt, gehen wie die zweite mal entspannter an. Fakt ist eben, das in der Vergangenheit echt viele Frauen ein BV bekommen haben weil entweder der Arzt diese fälschlicherweise anstelle der AG das ausgestellt haben. Oder weil Frauen zB Ärztehoppeln gemacht haben bis sich dann irgendwann ein Arzt erbarmt hat ein BV auszustellen. oder wenn das gar nicht gefruchtet hat, dann notfalls die Mobbing-Schiene ausgepackt haben. Und nein, ich sage nicht das das alle oder die meisten gemacht haben. Wenn es aber nur 5 von 100 Schwangeren gemacht haben, dann dürften das eben schon 5 zuviel gewesen sein. Und weil es eben ausgenutzt wurde, schaut man jetzt eben genauer hin. Und das wegen des Ärztehoppeln/Mobbing ist kein Witz, das sind gängige Tipps in diversen Treffs wenn wer ein BV haben will und der eigentliche Arzt keines ausstellt. Das raten durchaus einige Frauen dann den Schwangeren - mit breiten Grinsen und dem Spruch, so habe ich meines auch bekommen.

Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 20:21



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, Bei mir ist es so ähnlich bin auch noch in Elterzeit und wir wünschen uns nun ein 2tes Kind wenn ihr vor Ende der Elternzeit schwanger werden würde( Endet im Juli) würdr mein Chef mir auch wieder ein BV aussprechen- er ist ja verpflichtet die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde bei uns zu melden. Und da er mir keinen festen Platz in der Anmeldung sicher stellen kann, wo wir nicht mit giftigen Stoffen in Berührung komme würde ich auch ein BV von ihm bekommen! Betreuung für mein Kind hätte ich ansonsten die Grosseltern da mein Schwiegervater mittlerweile schon in Rente ist und meine Schwiegermutter nur auf minijob arbeitet . Liebe grüße

von Majalee am 28.02.2017, 10:33



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

danke für die Erklärung. ich habe mich auch nicht speziell auf DIESE ratsuchende bezogen, es fiel mir generell auf, daß sich die anfragen bzgl bv häufen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 12:44



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Danke für eure Antworten :)

von Paula2015 am 28.02.2017, 15:43



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