Frage: Frage zum Thema Unterhalt

Hallo Frau Bader, mein Mann hat einen fast 11jährigen Sohn aus 1. Ehe für den er monatlich 430,-€ Unterhalt plus 35,-€ Versicherungszuschuss zahlt. Nun möchte die Mutter nach den Sommerferien zum Schulwechsel des Jungen weitere 75,- Mehrkosten für Verpflegung Musikunterricht und Instrumentenleihgebühr (er kommt in eine Bläserklasse mit Ganztagesunterricht). Der Unterhalt wurde berechnet als wir noch nicht verheiratet waren, nun haben wir aber noch 2 gemeinsame Kinder bekommen und ich bin nicht berufstätig. Ändert sich da etwas am Unterhalt? Wir zahlen die Friseurbesuche (sie geht einfach nicht - er sieht immer sehr verwahrlost aus) und die Kleidung des Jungen, die er bei uns trägt. Als mein Mann wollte das der Junge Kleidung zu den Besuchen mitbringt, wollte die Mutter die Umgangszeit drastisch einkürzen. Der Junge ist an 13 Tagen im Monat bei uns, er hat eine komplette Ganzjahresausstattung mit Schuhen und Jacken bei uns (er nimmt unsere Sachten mit zu ihr!!!). Können wir Ihr die Beträge vom Kindergeld abziehen? Ab dem 11. Lebensjahr steigt der Unterhalt ja nochmal, aber sie kommt ihren Pflichten ja nach wie vor nicht nach..... Vielen Dank!!!

von das.katilein am 24.06.2016, 09:47



Antwort auf: Frage zum Thema Unterhalt

Hallo, entgegen dem Vortrag meiner Vorrednerin kann man nicht so einfach Zahlen nennen. Das ist eine komplizierte Berechnung - ich würde deshalb einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Die Musikunterrichtssache grundsätzlich nein, es sei denn, die Musikausbildung gehört aufgrund der besseren Einkommensverhältnisse zum Lebensstandard oder ist hier wegend er Schule erforderlich. Das Musikinstrument selbst gilt gar nicht als Sonderbedarf. Das Kind meiner Freundin ist in einer Streicherklasse. Da wird das Instrument gestellt und der Unterricht findet in der Schule statt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2016



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Eure Kinder zählen auch. Wenn Du das Netto Deines Mannes verrätst, dann kann man Zahlen nennen. Hat er das gemeinsame Sorgerecht ? Sieht er verwahrlost aus oder ist er es auch. Wenn die Mutter mit Umgangsverweigerung reagiert würde ich mal überlegen ob er nicht generell besser bei Euch aufgehoben wäre.

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 10:01



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Das mit dem Netto ist schwierig, da er Grenzgänger in der Schweiz ist. Ja er hat das gemeinsame Sorgerecht, Die Beziehung zwischen den beiden Elternteilen war schon immer sehr schlecht, nach Hochzeit und Gschwistern gestaltet sich das ganze immer schwerer. Sie lebt mit dem Jungen bei ihrem Lebensgefährten und arbeitet 4 halbe Tage pro Woche. Er zeigt deutliche Verwahrlosungstendenzen (körperlich und seelisch) Bsp: verfilzte Haare - er kämmt sich nie, wechselt selten Unterwäsche, duscht kaum, ist es nicht gewohnt sich die Hände zu waschen, Zähne putzen umgeht er mit Lügen, er weiss in seiner freien Zeit nix mit sich anzufangen, will nur am iPad zocken, oder fährt ziellos mit dem Fahrrad umher er ist distanzlos - Fremde werden umarmt oder ihnen wird sich auf den Schoss gesetzt (bei Hochzeitsfeier von Freunden), wenn er Kleidung von ihr an hat ist sie alt, zu gross, verwaschen, oft kaputt, er zieht seine T-Shirts/Pullover mind. 1x bei jedem Umgang verkehrt herum an und bemerkt es selbst nicht, er isst überhaupt kein Obst und Gemüse (er kennt nichtmal deren Namen), er wusste bis vor ca. einem halben Jahr seine Adresse nicht usw. Mein mann hat Angst die Dinge überhaupt anzusprechen, da sie sofort den Umgang einkürzen würde!

von das.katilein am 24.06.2016, 10:24



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Korrekte Zahlen gehen nicht, aber eine Abschätzung ob da überhaupt der Mindestunterhalt drin ist für alle drei Kinder :-) Bei 1600€ netto definitiv nein, bei 3000€ definitiv ja. Ich finde es erschreckend was Du schreibst, und sorry, aber er ist so oft bei Euch,da kommt doch auch viel von Euch, ihr könnt viel bewirken. Kennt er denn Eure Adresse ? An Stelle des Vaters empfehle ich dringend dass er die Angst überwindet und Hilfe für den Jungen holt. Umgang ist einklagbar, Aifenthaltsbestimmungsrecht auch wenn nachweisbar das Kindeswohl gefährdet ist. Und das schilderst Du ja. Auch er kann mit dem Jungen zum Arzt, so wie Du es schilderst könnten ! da Entwicklungsstörungen vorhanden sein, bei denen der Junge professionelle Hilfe braucht. Von Umgang hat das Kind nix, wenn solche Dedizite nicht aktiv bearbeitet werden. Erster Schritt wäre das Jugendamt und ein Gespräch zwischen den Eltern. Danach erst Anwalt und ggf. Gericht.

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 12:40



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Vielen Dank für die Antworten. Ja wir versuchen dem Jungen ein geregeltes Miteinander, Körperpflege etc. beizubringen/ zu vermitteln. Dies gestaltet sich doch recht schwierig, da wir immer wieder bei 0 anfangen und alles ein grosser Kampf ist. Weil er es zu Hause bei der Mama ja nicht muss! Wir legen Wert auf Struktur, Körperpflege und gepflegtes Auftreten, sie nicht - und für ihn ist ihr Weg bequemer. Bei ihr ist er Einzelkind, bei uns nicht. Begleitete Gespräche bei der Erziehungsberatungsstelle finden regelmäßig statt, mein Mann traut sich nicht brisante Themen auszusprechen und sie lügt und leugnet sofort alles, bei ihr läuft alles bestens. Sie blieb nun schon mehrmals unentschuldigt bei Therapie-Gesprächen mit dem Kinderpsychologen fern. Der Junge ist in ergotherapeutischer Behandlung, wegen Konzentrationsstörungen und Lese-, Rechtschreibschwäche. Seine Ansprechpartnerin auf dem Jugendamt hat nun innerhalb 2 Jahren zum 3. Mal gewechselt. Alle sind überfordert und verweisen an die Erziehungsberatungsstelle - es ist echt zum verrückt werden! Erreichen konnten wir nie etwas....

von das.katilein am 24.06.2016, 13:07



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Dann ab zum Anwalt und Klagen. Schreib mir eine PN wenn Du magst. Haben das alles durch und die Töchter meines Mannes leben nun bei uns. Was denkst Du denn, würde er gerne bei Euch leben ?

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 13:23



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Hallo, bei 430 EUR Unterhalt schätze ich nicht, dass auch bei 3 Kindern das ganze ein Mangelfall wird. ABER er wird ggf. eine Unterhaltsstufe runtergestuft durch das 3. Kind. Kommt darauf an, wie sich der Unterhalt berechnet durch Grenzgänger. Ihr könnt nur weiterkämpfen und nicht aufgeben, dem Kind zuliebe. Jeden Tag aufs Neue... Das Jugendamt in meiner Stadt sagte, dass wenn ich den Schulvertrag alleine Unterschreibe, ich auch alleine für die Kosten aufkommen muss (ca. 80 EUR, musisches Gymnasium mit Instrumentalunterricht).. Davon ab: welchen Versicherungszuschuß zahlt er denn da? PKV? Dann kommt er eh' günstig weg... LG D

von desireekk am 24.06.2016, 15:20



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Sie hat alles alleine unterschrieben. Er wurde nur mündlich um Zustimmung zur Schule - nicht zu Bläserklasse gefragt. Er bezuschusst eine Heilpraktikerversicherung.

von das.katilein am 25.06.2016, 00:04



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