Frage.....arbeiten nach der Elternzeit......??
muß nochmal nachfragen.....
habe 2 jahre beim AG beantragt bis 06-2011......habe vorher TZ gearbeitet, mit 2 spätdiensten.....wenn der AG wieder sofort die 2 Spätdienste fordert, u. bei mir gehts erstmal nicht, kann ich dann erstmal die elternzeit verlängern...??
Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 19:56
Antwort auf:
Frage.....arbeiten nach der Elternzeit......??
Hallo,
wenn Sie mind. 2 Jahre genommen haben, ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2011
Antwort auf:
Frage.....arbeiten nach der Elternzeit......??
Du kannst die Elternzeit verlängern, musst das aber 7 Wochen vor Antritt anmelden.
Du solltest also schnellstmöglich klären wie es aussieht. Akut Elternzeit nehmen kannst Du dann nicht mehr, es sei denn der AG stimmt zu!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 14:21