Hallo Frau Bader,
ist es möglich während der Elternzeit eine mehrwöchige Fortbildungsreise ins Ausland zu machen (in beiderseitigem Arbeitgeber- und Arbeitsnehmereinverständnis)? Oder muss dann eine Teilzeitbeschäftigung vorliegen?
Es soll für den Zeitraum kein Gehalt/Vergütung gezahlt werden, sondern nur die entstandenen Kosten erstattet werden.
Muss im Rahmen des Elterngeldes etwas beachtet werden? Zählt z.B. Auslöse wegen Mehrverpflegungsaufwand als Einkommen?
Danke für Ihre Antwort
von
Bauchschlumpf
am 05.05.2016, 09:14
Antwort auf:
Fortbildungsreise während Elternzeit
Hallo,
wesentlich ist, dass Sie nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten.
Auch Spesen gelten als Einkommen, es sei denn, sie werden nachweislich für einen beruflich bedingten Mehraufwand ausgegeben. Wer also z.B. täglich 50,- € Übernachtungsspesen erhält, davon aber nur 30,- € für Übernachtung ausgibt, der muss sich ein Einkommen von 20,- € täglich anrechnen lassen. Manche Gerichte schätzen, dass pauschal 1/3 oder 2/3 der Spesen als Einkommen anzurechnen sind.
Gruß,
NB
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2016