Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ich bin momentan im ersten Jahr der Elternzeit mit dem zweiten Kind. Ich habe beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit und die Mitteilung, dass ich 20 Stunden/Wo Teilzeit im 2 Elternzeitjahr ( ab Ende Juni 2015 ) arbeiten möchte, eingereicht - und diese beiden Sachen wurden mir von der Personalabteilung schriftlich bestätigt. Alle Voraussetzungen sind da - unbef. Vertrag, über 15 Angestelle und so weiter... Ab März 2015 wurde unsere Firma übernommen - Standort hat sich nicht verändert. Meine Frage - kann der neuer AG mich kündigen oder mein Vertrag nicht übernehmen ? Ich hatte ja die Bestätigung für die Teilzeitbeschäftigung quasi vom alten Arbeitgeber noch bekommen. Ist diese Bestätigung auch verpflichtend für neuen Arbeitgeber ? Oder kann er mich in irgendwelche Art und weise los werden ? Eigentlich ist man ja in der Elternzeit unkündbar und im schlimmsten Fall muss der Arbeitgeber vorm Gericht nachweisen, dass er mir keine Tätigkeit/Teilzeitbeschäftigung anbieten kann. Richtig ? LG Elena 77
von Elena77 am 25.03.2015, 15:19