Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Erzieherin in einem städtischen Unternehmen(Tarifvertag Tvöd). Seit 2008 bin ich hier beschäftigt und habe bis 2014 im Hort gearbeitet. Bei der Vertragsunterzeichnung war 2008 nicht abzusehen, dass Ende 2009 eine 24h Kita vom Unternehmen eröffnet wurde. Das Unternehmen betreibt als Träger der Stadt 21 Kitas/ Horte. Seit ich die ELTERNZEITteilzeit nutze, wurde ich ohne Absprache mit mir als Springer für alle Einrichtungen eingesetzt, was mir erst durch die Leitung der 24h Kita vermittelt wurde. Ich habe in meinem ersten Teilzeitantrag schon eine Dienstzeit von Montag bis Freitag beantragt, da ich schon einmal miterlebt habe, dass eine Alleinerz. Kollegin in diese Kita mach der Elternzeit versetzt wurde und trotz Kindern alle Schichten bedienen sollte von Montag bis Sonntag ausser dem Nachtdienst. Bei der Verlängerung beantragte ich dies ebenso, jedoch wurde nur der 30h wo zugestimmt und alle Dienstzeiten wären möglich. Jedoch keine Betriebl. Gründe angeführt die der mo-freit. Wo entgegenstehen würden. Bis Mai war dies auch nicht dann schwerwiegend, sondern erst nachdem ich zur "Aushilfe" in die 24h Kita für mehr als 3 Monate abgeordnet wurde. Ich weiß leider nicht und kann es mir auch nicht vorstellen, dass der Betriebsrat hierzu gehört wurde. Ich habe damals der Chefin der 24h Kita gesagt kein We und Feiertagdienst, da dies nicht konform gehen würde mit der Betreuung meiner Tochter und ich zudem auch nur 30h Max. Arbeiten darf. Die 30h werden selten in der Dienstplangestaltung berücksichtig und ich muss immer wieder darauf hinweisen. Zur Zeit befinde ich mich im Urlaub und habe durch Zufall erfahren, dass ich nun für den 03.10 mit Dienst eingeteilt bin ebenso für das We am.14.10 ohne Absprachen. Das Weisungsrecht des AG sollte nach billigem Ermessen erfolgen ebenso, hat er dem AN eine Fürsorgepflicht, die im TVÖD verankert ist und unter anderem auch im Teilzeitgesetz insbesondere, wenn es um Mitarbeiter geht, die ein Kind 1. Verwandschaftsgrades unter 12 Jahren zu betreuen haben oder eine pflegebedürftige Person. Wie sieht es hier aus mit den Gegebenheiten bei Wiederbeschäftigung beim AG bei Rückkehr aus der Elternzeit in Bezug auf Anspruch auf einen Arbeitsplatz der im wesentlichen den vorigen Aufgaben, dem Ort und der Zeit ( damals Mo-Frei/ keine Feiertage) entsprechen muss. Wie gesagt arbeite ich seit 2008 für diesen AG vom Mo-Freit. Und nie am WE. (Vermerk auf der deutschen anwalthotline im Internet : "wenn schon vorher Monate, evtl sogar jahrelang nur unter der Woche gearbeitet... nicht ohne weiteres Wochenenddienst angeordnet..."). Ich könnte mein Kind mir bringen in die 24h Kita, jedoch ist dies für das Kind nicht zumutbar, da sie von Mo-Freit. In der eigenen Kita ist und dann am.we noch in einer anderen. Für Kinder ist das Kitaleben auch wie ein Abrietsalltag und nach dem.neuen Arbeitszeitmodell des AG für die 24h Kita mitunter dann eine 7 Tage Woche, wenn ich 7 Tage arbeiten sollte ( a 8h pro Tag). Meine Tochter hat seit ich in dieser Kita ständig Wechselschichten arbeite schon schwer, durch den veränderten Rhythmus im Tagesablauf, sich in ihrer Kita einzufinden und auch zur Zeit Verlustängste, da die uns als Eltern sehr wenig sieht und meistens bei Oma und Opa unterkommt, damit wir unsere Schichten leisten können. Ist das der Sinn der ELTERNZEITteilzeit? In wie fern kann ich mich hier wehren, zumal der AG Versetzungsanträgen der AN aus diesem Haus nicht mehr zustimmen will, sondern eher eine Kündigung in Kauf nimmt. Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich darlegen und freue mich auf einen Rat von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Lenia 2015
von Lenia2015 am 21.09.2017, 16:52