Frage: Familienzusammenführung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde mich gerne über etwas informieren undzwar bin ich zurzeit Schwanger und kann nicht arbeiten und mein Mann befindet sich noch in der Türkei. Er hat ein Antrag gestellt und nun warten wir darauf dass er ein Visum kriegt. Darf ich denn als deutsche Staatsbürgerin Arbeitlosengeld II beantragen oder würde dass die Entscheidung fürs Visum beeinflussen?Könnte dann mein Mann kein Visum kriegen ,weil ich staatliche Hilfe bekommen würde?

von Ela1988 am 24.08.2016, 11:20



Antwort auf: Familienzusammenführung

Hallo, das hätte ich nicht so gut beantworten können (kenne mich im Ausländerrecht nicht aus) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: Familienzusammenführung

Das könnte mir Hartz 4 schwierig werden: Der Grundsatz ist, dass Ausländiche Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung haben. Die Botschaften verlangen aber in der Regel den Nachweis einfacher deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1 und akzeptieren meist nur Zertifikate des Goethe-Instituts. Ausnahmen vom Sprachtesterfordernis gibt es für Ehegatten mit Hochschulabschluss oder beim Familiennachzug zu Hochqualifizierten. Vom Sprachnachweis kann dann abgesehen werden, wenn der Erwerb der Sprachkenntnisse trotz entsprechender Bemühungen seit einem Jahr erfolglos geblieben ist. Es gibt aber die Ausnahme des § 27 Abs. 3 AufenthG in dem heißt es. "Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden". Die Behörden können da also ablehnen, dass ein Nachzug erfolgt, wenn der Ehepartner in Deutschland schon Hartz 4 bekommt. Können - nicht müssen. Es wird aber meistens sehr streng angewendet und ein Nachzug versagt.

Mitglied inaktiv - 24.08.2016, 18:46



Antwort auf: Familienzusammenführung

Hallo, Um auf Nummer sicher zu gehen, könnte er auch die Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind beantragen. Der Deutsch-Test mit A1 ist hier nicht notwendig. Auch das Finanzielle darf hier keine Rolle spielen. Obwohl ich mir ja fast sicher bin, dass auch der Zuzug zu deutschen Ehegatten nicht vom Einkommen abhängen darf. LG Luvi

von luvi am 27.08.2016, 01:38



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