Sehr geehrte Frau Bader,
im Juni werde ich mein Baby gebären und bin eine alleinerziehende Studentin. Ich beziehe das Elterngeld mit dem Mindestsatz von 300 Euro und Kindergeld in Höhe von 190 Euro.
Mein Freund verdient 2000 Euro Netto, muss aber keine Miete zahlen, da er bei seinen Eltern wohnt (Wir leben in keiner gemeinsamen Wohnung).
Was würde mir mindestens an Betreuungsgeld und/oder Unterhalt zustehen?
Mit freundlichen Grüßen
Fräulein Kunterbunt
von
FräuleinKunterbunt
am 24.05.2017, 15:17
Antwort auf:
Erziehungsgeld und Unterhalt, ledige Studentin
Hallo,
das kann ich Ihnen hier nicht ausrechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2017
Antwort auf:
Erziehungsgeld und Unterhalt, ledige Studentin
So ganz grob über den Daumen:
Das mietfreie Wohnen könnte ihm mit ca. 380 EUR zugerechnet werden, ergo ist sein Netto dann bei 2.390 EUR.
Dann ca. 5% ab berufsbed. Aufwendungen = 2.260 EUR.
Damit fällt er in Stufe 3 der DT = 281 EUR für das Baby.
Dir gegenüber ist der SB 1.200 EUR.
= 2260-281=1.979 EUR Ergo bleiben für Dich noch 779 EUR.
... wenn man jetzt noch den Wohnvorteil rausrechnet (420 EUR Dir gegenüb.) dann sollte es zu den 880 EUR reichen die dir mindestens zustehen (da Du ja nicht arberitest sondern studierst.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf
Wichtig: er kann den Unterhalt an Dich von der Steuer absetzen. Du musst dann ggf. versteuern wenn Du noch weitere steuerpfl. Einkünfte hast.
Google hilft.
Gruss
D
von
desireekk
am 25.05.2017, 13:16