Hallo Frau Bader!
Ich habe mal eine Frage, die sich vielleicht etwas blöd anhört. Ich wüsste gerne ob das Sorgerecht das Gleiche ist wie die Erziehungsberechtigung.
Hintergrund: Mein Lebensgefährte und ich leben zusammen und haben gemeinsam eine Tochter (21 Monate). Ich habe das alleinige Sorgerecht. Im Kindergarten war nun Elternabend und alle Erziehungsberechtigten waren zu einer Abstimmung aufgerufen.
Wäre mein Partner u.U. gar nicht abstimmungsberechtigt, weil er das Sorgerecht nicht hat??
Ich glaube zwar nicht, dass hier irgenwann mal irgendjemand da nachfragen sollte, aber ich habe mir seither schon ein paar Gedanken darüber gemacht. Er soll die Kleine ja durchaus auch erziehen aber für den Fall einer Trennung möchte ich erstmal noch das alleinige Sorgerecht behalten.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Gruß
Mariele
Mitglied inaktiv - 31.08.2006, 07:38
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt = Sorgeberechtigt?
Hallo,
Das ist das gleiche. Das Sorgerecht ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht (Parallelbegriff: elterliche Sorge, früher elterliche Gewalt), weitgehend geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in den §§ 1626-1698b. Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern.
Es gibt zwei ausdrückliche und einen zusätzlichen Teilbereiche des Sorgerechts: Die Personensorge und die Vermögenssorge sind ausdrücklicher Teil der Elterlichen Sorge. Das Vertretungsrecht der Kinder vor Gericht oder gegenüber Dritten ist ein zusätzlicher Teil.
Die Personensorge umfasst unter anderem die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes, sowie die Bestimmung über den Umgang der Kinder mit Dritten, deren Aufenthalt und die Verantwortung für die Schul- und Ausbildung.
Die Vermögenssorge umfasst die Verwaltung des Besitzes der Kinder, ausgenommen der Verfügung über das Taschengeld.
Das Vertretungsrecht beinhaltet die Prozessführung für die Kinder und die Wahrung der Rechte der Kinder.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2006
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt = Sorgeberechtigt?
:-))
Mitglied inaktiv - 31.08.2006, 10:07