Erwerbstätigkeit als alleinerziehende mit 2 Kleinkindern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erwerbstätigkeit als alleinerziehende mit 2 Kleinkindern

Guten Abend, Frau Bader. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kleinkindern (4 1/2 und 2 1/2 Jahren), die beide in den Kindergarten gehen - jedoch nur vormittags. Kann die Agentur für Arbeit, von der ich übrigens KEINE LEISTUNGEN erhalte (bekomme Unterhalt) mich dazu "drängen", mich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen? Da mein Sohn entwicklungsverzögert ist, integration beantragt ist, Ergotherapie etc ansteht, ginge generell nur Teilzeit, und die Öffnungszeit der KiTa würde es auch unmöglich machen. Außerdem gibt es in meiner Umgebung nur Teilzeitstellen mit Schicht-/ bzw Wochenendarbeit. Der Kindsvater lebt 350km weit entfernt. Kann ich verpflichtet werden, obwohl ich kein ALG beziehe (habe mich nur Arbeitssuche gemeldet, um evtl bessere Chancen zu haben, eine geeignete Stelle zu finden - ALG wurde nicht beantragt, da ich es nicht benötige)

von Sabrina28579 am 23.07.2014, 20:02



Antwort auf: Erwerbstätigkeit als alleinerziehende mit 2 Kleinkindern

Hallo, mit welchen Argumenten soll die Agentur für Arbeit wieder zwingen können? Im übrigen sind Sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes freigestellt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



Antwort auf: Erwerbstätigkeit als alleinerziehende mit 2 Kleinkindern

Was kann dir schon passieren, ausser dass du aus der Liste der Arbeitssuchenden gestrichen wirst und dementsprechend für diese Zeit keine Rentenanwartschaft mehr erhälst? Gar nichts.

von Pamo am 24.07.2014, 07:47



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