Hallo Fr. Bader,
Meine Tochter ist am 10.11.2014 geboren. Zur befinde ich mich in Elternzeit bis 09.11.2015.
Vor Geburt meiner Tochter war ich von Beginn der SS an im Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Wir wünschen uns ein zweites Kind und wollen den Abstand zwischen beiden möglichst nicht über 2 Jahre.
Wenn ich zum Ende meiner Elternzeit z.B. Oktober 2015 erneut Schwanger werde, wie wird dann das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ich würde höchst wahrscheinlich wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen. (Arbeite im öffentlichen Dienst als Krankenschwester)
Hätte ich bei einer erneuten SS während der Elternzeit finanzielle Einbußen? Würde ich nur den Mindestsatz bekommen?
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
von
Sani3009
am 21.05.2015, 14:59
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit.
Hallo,
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Gleichwohl können Sie direkt wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2015
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit.
Das kommt sehr darauf an wann Du schwanger sein würdest.
Es zahlen die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Monate mit Bezug von EG (bezogen wird bei verheirateten nur in den ersten 12 Monaten nach der Geburt - bei hälftiger Auszahlung ist das ebenso - es ist nur eine verzögerte Auszahlung) Mutterschutzgeld und schwangerschaftsbedingtem Krankengeldbezug werden ausgenommen und durch Monate weiter vorne ersetzt.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 21.05.2015, 22:48
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit.
Hallo,
Also verstehe ich das richtig, wenn ich angenommen im Oktober Schwanger werde und Beschäftigungsverbot bekomme, wird das neue Elterngeld von meinem Einkommen vor der 1. SS berechnet?
LG Sandra
von
Sani3009
am 22.05.2015, 13:33