Erneute Schwangerschaft in Elternzeit mit Teilzeitjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit mit Teilzeitjob

Sehr geehrte Frau Bader, Leider konnte ich die Antwort auf meine konkrete Frage im Forum bisher nicht finden, daher wende ich mich an Sie. Seit der Geburt meiner Tochter am 11.8.14 befinde ich mich in 3 jähriger Elternzeit. Ich möchte voraussichtlich ab September bei einem anderen Arbeitgeber einen Teilzeitjob annehmen, mein jetziger Arbeitgeber kann mir keine Teilzeit anbieten. Der Teilzeitjob ist voraussichtlich befristet und wird keinesfalls 30 Stunden/Woche überschreiten, daher möchte ich in Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben. Da wir uns ein Geschwisterkind wünschen wäre meine Frage: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld falls ich wieder schwanger werde? Wenn ich pünktlich zum neuen Mutterschutz die Elternzeit bei dem jetzigen Arbeitgeber kündige müsste ich doch von ihm wieder den alten Arbeitgeberzuschuss von meinem vorherigen Gehalt bekommen. Bleibt das auch so, wenn ich im Rahmen der Elternzeit vorher Teilzeit (bei einem anderen Arbeitgeber) gearbeitet habe? Oder wird das dann von dem Teilzeitgehalt berechnet? Auch wenn es eine befristete Stelle war? Vielen Dank für Ihre Mühe, bisher hat Ihr Forum mir schon sehr weitergeholfen, danke dafür! Mit freundlichen Grüßen, Tierärztin

von Tierärztin am 21.05.2015, 10:42



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit mit Teilzeitjob

Hallo, ja, das bleibt so. Durch die Beendigung der Elternzeit wird automatisch wieder der alte Vollzeitvertrag auf und Sie bekommen den vollen Zuschuss zum MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2015



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit mit Teilzeitjob

Hallo Frau Bader, ergänzend möchte ich die Frage stellen, auf welcher Basis das Elterngeld für Kind 2 berechnet wird, wenn man im Rahmen der Elternzeit von Kind 1 in Teilzeit arbeitet. Ich nehme an vom Teilzeitgehalt, wird das neue EG berechnet, denn es handelt sich ja um ein steuerplichtiges Einkommen. Die Frage ist nämlich, ob ich der Aufhebung der Elternzeit zustimmen soll, damit ich zunächst meinen alten Urlaub (7 Wochen!) in Vollzeit ausbezahlt komme. Danke und schönes langes Wochenende! Mama0914

von Mama0914 am 22.05.2015, 11:21



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