Sehr geehrte Frau Bader, Leider konnte ich die Antwort auf meine konkrete Frage im Forum bisher nicht finden, daher wende ich mich an Sie. Seit der Geburt meiner Tochter am 11.8.14 befinde ich mich in 3 jähriger Elternzeit. Ich möchte voraussichtlich ab September bei einem anderen Arbeitgeber einen Teilzeitjob annehmen, mein jetziger Arbeitgeber kann mir keine Teilzeit anbieten. Der Teilzeitjob ist voraussichtlich befristet und wird keinesfalls 30 Stunden/Woche überschreiten, daher möchte ich in Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben. Da wir uns ein Geschwisterkind wünschen wäre meine Frage: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld falls ich wieder schwanger werde? Wenn ich pünktlich zum neuen Mutterschutz die Elternzeit bei dem jetzigen Arbeitgeber kündige müsste ich doch von ihm wieder den alten Arbeitgeberzuschuss von meinem vorherigen Gehalt bekommen. Bleibt das auch so, wenn ich im Rahmen der Elternzeit vorher Teilzeit (bei einem anderen Arbeitgeber) gearbeitet habe? Oder wird das dann von dem Teilzeitgehalt berechnet? Auch wenn es eine befristete Stelle war? Vielen Dank für Ihre Mühe, bisher hat Ihr Forum mir schon sehr weitergeholfen, danke dafür! Mit freundlichen Grüßen, Tierärztin
von Tierärztin am 21.05.2015, 10:42