Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - Anspruch auf Betreuungsgeld trotz BV?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - Anspruch auf Betreuungsgeld trotz BV?

Hallo Frau Bader, unser Sohn ist jetzt gut 11 Monate alt. Ab dem 20.02.2015 wollte ich nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Seit dem 15.01. haben wir mit der Eingewöhnung bei der Tagesmutter begonnen. Jetzt bin ich erneut schwanger und habe von der Werksärztin ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen (aufgrund der Schwere der Arbeit). Das heißt, spätestens ab der 12. SSW werde ich unseren Sohn wieder selbst zu Hause betreuen und ihn nicht mehr zur Tagesmutter bringen. Habe ich ab dann, obwohl ich mein Teilzeitgehalt beziehe, ein Anrecht auf Betreuungsgeld? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, S. Kost

von SKost am 28.01.2015, 16:53



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - Anspruch auf Betreuungsgeld trotz BV?

Hallo, ja.Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Das Betreuungsgeld knüpft nicht an die Minderung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2015



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - Anspruch auf Betreuungsgeld trotz BV?

Ja, da Dein Kind keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz hat. Stellt sich die Frage ob die weitere Eingewöhnung Sinn macht , ist ja auch fürs Kind umsonst.

von Sternenschnuppe am 28.01.2015, 17:19



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