Hallo Frau Bader, unser Sohn ist jetzt gut 11 Monate alt. Ab dem 20.02.2015 wollte ich nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Seit dem 15.01. haben wir mit der Eingewöhnung bei der Tagesmutter begonnen. Jetzt bin ich erneut schwanger und habe von der Werksärztin ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen (aufgrund der Schwere der Arbeit). Das heißt, spätestens ab der 12. SSW werde ich unseren Sohn wieder selbst zu Hause betreuen und ihn nicht mehr zur Tagesmutter bringen. Habe ich ab dann, obwohl ich mein Teilzeitgehalt beziehe, ein Anrecht auf Betreuungsgeld? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, S. Kost
von SKost am 28.01.2015, 16:53