Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen etwas komplizierten Sachverhalt und einigen Fragen dazu. Ich hoffe, Sie können mit weiterhelfen.
Ich bin Angestellte bei der Stadtverwaltung und habe am 12.09.2015 meine erste Tochter geboren. Beim Elterngeld haben wir die neue Variante „Elterngeld Plus“ über 24 Monate gewählt. Beim Arbeitgeber habe ich zunächst 1 Jahr Elternzeit gewählt und wollte nach diesem Jahr ein paar Stunden wieder arbeiten gehen. Wir hatten Kontakt mit der Elterngeldstelle in Herne bezüglich der eventuellen Kürzung des Elterngeldes bei Aufnahme einer Tätigkeit. Hier wurden wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei dem neuen Elterngeld Plus nicht wie vorher um eine Auszahlungsvariante handelt, sondern die 24 Monate ein Bemessungszeitraum ist.
Nun bin ich wieder schwanger (6.te Woche, errechneter Geburtstermin 17.04.2017) und habe dem Arbeitsgeber gesagt, dass ich doch nicht arbeiten komme und die Elternzeit verlängern werde.
Wie lange nehme ich denn nun Elternzeit? Bis zum Mutterschutz von Kind 2? Würde ich das Mutterschutzgeld in Höhe der Leistung bei der ersten Schwangerschaft erhalten?
Und wie wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet? Ich habe versucht mich zu informieren, aber zum Elterngeld Plus noch keine Aussagen gefunden. Früher war es ja so, wenn man während des ersten Elterngeldes wieder schwanger wurde, das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wurde aufgrund des Einkommens vor der ersten Schwangerschaft. Bei der Auszahlung auf 2 Jahre ging das nicht. Jetzt ist laut Aussage der Elterngeldstelle keine Auszahlungsvariante sondern ein Bemessungszeitraum. Wird hier dann auch mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft berücksichtigt?
Nach der voraussichtlichen Geburt meines zweiten Kindes befinden ich mich noch in den 24 Monaten Elterngeld Plus für Kind 1 für die mir monatlich ein gewisser Elterngeldbetrag zusteht. Da ich für mein zweites Kind ab Geburt wieder Elternzeit nehmen möchte und sich hier Elterngeldmonate für Kind 1 und Kind 2 überschneiden, wie wird dann die Auszahlung des Elterngeldes geregelt? Bekomme ich dann die Summe aus beiden Elterngeldansprüchen oder wird die Elterngeldzahlung für das zweite Kind hinten angehängt?
Ich hoffe auf baldige Antwort, damit ich die Elternzeit beim Arbeitgeber verlängern kann.
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
doroli85
am 22.08.2016, 16:53
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld Plus
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld Plus
Gibt es die Möglichkeit dass Du ab dem ersten Geb. bis zum Mutterschutz arbeitest ?
Ab Oktober geht sonst alles mit 0€ in die neue Berechnung.
Das war aber schon immer so.
Ab da wird ja nur noch die aufgesparte Rate ausbezahlt wird.
Wann beginnt der Mutterschutz genau?
Wenn Verlängern dann nur bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz.
Den Rest von Kind 1 kannst Du Dir auf einmal auszahlen lassen.
Und beim AG die restlichen Monate Elternzeit auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 22.08.2016, 17:18
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld Plus
Das haut doch eh nicht hin. Warum nimmst Du den nur ein Jahr EZ wenn du EG Plus wählst? Ist doch von Anfang an falsch geplant. Oder hattest Du vor auf die restliche EZ zu verzichten und dann ebenso auf die VZ-Stelle und dann DAUERHAFT in TZ zu arbeiten?
Hast Du überhaupt schon eine Verlängerung beantragt und auch genehmigt !!! bekommen? Weil wenn nicht, dann musst du am 12.09 jetzt die VZ-Stelle antreten. Dein AG muss der Verlängerung nämlich nicht zustimmen. Und dann würdest Du auch keinen Anspruch mehr auf EG Plus haben. So jedenfalls mein Wissenstand.
Weit sinniger wäre es gewesen gleich 2 Jahre EZ zu nehmen, mit dem Hinweiß nach einem Jahr in TZ innerhalb der EZ arbeiten zu wollen. damit wäre dann auch Elterngeld Plus abgedeckt gewesen.
Und wie lange DU EZ hast kommt darauf an ob der AG der Verlängerung jetzt zustimmt. Wenn dann würde ich bis zum neuen Mutterschutz verlängern und dann die restlichen Monate mir übertragen lassen. So bekommst Du EG Plus bis zum Mutterschutz, restlichen Monate dürften dann verfallen bzw du müsstetst der EG-Stelle mitteilen das du dort den Bezug ändern möchtest und ab Mutterschutz bekommst Du dann volles Mutterschutzgeld wie bei Kind1. Beendest Du nicht, laufen Mutterschutz und EZ für Kind1 gleichzeitig weiter, Du bekämmst dann aber auch nicht das volle Mutterschutzgeld. Sondern eben nur den Anteil von der KK, der AG muss nicht zahlen da du dich ja noch in EZ befindest.
Mitglied inaktiv - 22.08.2016, 17:44
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld Plus
Auch beim ElterngeldPlus werden nur die Elterngeld-Monate bis zum 1. Geburtstag ausgenommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 22.08.2016, 19:26
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld Plus
Vielen Dank für die Antworten. Meine Fragen haben sich erledigt :-)
Das war alles so mit meinem Arbeitgeber abgesprochen. Es wäre bei uns eher ein Problem gewesen, wenn ich zwei Jahre EZ beantragt hätte und dann doch nach 1 Jahr arbeiten wollte. Verlängern ist problemlos.
von
doroli85
am 22.08.2016, 20:56