Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Hallo, mein Sohn wird im Januar 2 Jahre. Elternzeit habe ich für 3 Jahre angemeldet. Möchte allerdings nach 2 Jahren wieder anfangen zu arbeiten. Nun liegt mir ein positiver Test vor. Werde wieder ein BV bekommen. Was für ein Gehalt bekomme ich? Wie auch in der ersten Ss?

von Christin1! am 26.08.2016, 09:58



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Hallo, da Sie drei Jahre in EZ sind, bekommen Sie trotz BV nichts - Sie würen ja sonst besser gestellt als ohne Schwangerschaft Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Woher weißt du jetzt schon, dass du ein BV bekommen wirst? Ich wünsche dir eine möglichst problemlose und schöne Schwangerschaft, terkey

von Terkey235 am 26.08.2016, 10:08



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Hallo, die Elternzeit wurde doch für 3 Jahre genehmigt, oder? Dann hat man auch keinen Anspruch darauf, vorzeitig zurückzukommen. Eine Schwangerschaft verschweigen, um wieder mit dem Arbeiten anzufangen und dann ggf. ein BV zu bekommen, ist kritisch. Eigentlich läuft die Elternzeit normal weiter und kann nur mit Beginn des Mutterschutzes unterbrochen werden.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 10:14



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

@123imsauseschritt genehmigt wurde mir schriftlich leider gar nichts. Ich habe lediglich per Email geschrieben, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme. Aber wie gesagt eine Bestätigung etc. habe ich nie bekommen.

von Christin1! am 26.08.2016, 10:36



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Der AG hat die drei Jahre nie genehmigen / bestätigen müssen, da er da eh kein Mitspracherecht hat. Die 3 Jahre stehen somit fest. Beendigung der EZ ist nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes rechtens. Auch hier hat der AG kein Mitspracherecht. Bei den Fakten zeigt sich wieder erst erkundigen, dann handeln. Ein BV gibt es während der EZ nicht. Den AG zu bequatschen, die EZ zu beenden, um ein BV zu erhalten ist Betrug und fällt ruck zuck auf. Wird wohl nur der Mindestsatz beim nächsten Elterngeld. Ganz schlecht geplant.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 10:50



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

@Hubbeldubbel wie hoch im Endeffekt mein Elterngeld nachher ist, ist mir egal. Mir geht es um die Zeit in der Ss quasi ab Dezember 2016 bis Endbindung 2017.

von Christin1! am 26.08.2016, 11:37



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Die Zeit geht genauso weiter, wie ihr es vor zwei Jahren als Familie geplant habt. Finanzierung durch Einkommen des Partners/Ehemannes/ Vaters oder Rücklagen. Beendigung EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes dem AG mitteilen. Damit erhält man wieder Mutterschuzgeld + AG Anteil. Der AG darf nicht widersprechen. BV gibt's nicht.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 11:44



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Warum Dez 16? Unverständlich. In der Fragestellung steht ja, dass der positive Test bereits jetzt vorliegt...

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 11:47



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

@Hubbeldubbel oh nein meine Frage ist falsch! Dass wenn ein positiver Test vorliegen würde. Bekomme durch die Anmeldung von 3 Jahren EZ dann nix?

von Christin1! am 26.08.2016, 12:00



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Dann macht es nun mehr Sinn, dass wenn ich ab Januar 2017 einen Minijob annehme und ab Januar 2018 meinen alten Vertrag wieder aufnehme und dann schwanger werde. Habe gelesen, dass meine "Altestelle" nach der EZ weitergeht?!

von Christin1! am 26.08.2016, 12:06



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Ja. Gar nix. Also erst schwanger werden, wenn die 3 Jahre um sind und nicht mit einem BV rechnen. Da hat sich durch Missbrauch in den letzten Jahren einiges geändert. So leicht ist es nicht zu bekommen.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 12:06



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Vielen Dank schonmal. Wenn die 3 Jahre um sind, dann muss ich 3 Monate allerdings voll wieder arbeiten um dann das gleiche Elterngeld zu bekommen?

von Christin1! am 26.08.2016, 12:13



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Du hast doch geschrieben, dass die Höhe des EG egal ist.. (?) Relevant für die EG Berechnung sind die 12 Monate Einkommen vor Beginn Mutterschutz. Monate in denen Du noch im 3 EZ Jahr warst gehen mit 0,00€ in die Berechnung ein. Eins nach dem anderen, erst einmal schwanger werden...

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 12:19



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

EZ für 3 Jahre zu melden war richtig, keine Frage. Nur, wenn du bei der Meldung nichts davon gesagt hast, das du innerhalb der EZ vor hast in TZ zu arbeiten - was Du durchaus darfst, dann wird das jetzt schwierig. Daher die Frage, war da irgendwas abgemacht? Wenn nein, dann wird dir das jetzt kaum wer abnehmen das das so von Anfang an geplant war. Zumal wenn ein BV in deinem eigentlichen Job sicher ist. Wenn das BV allerdings an deinen Job gekoppelt ist, dann kannst Du doch mindestens schauen ob du in einem anderen Job TZ arbeitest. Brauchst dann zwar das OK deines eigentlichen AG, aber wenn Du ihm die Sache schilderst und es kein Konkurrent ist, sollte da doch sicherlich was machbar sein. Ansonsten gilt wirklich, bis zum Ende deiner gemeldeten EZ ist kein BV nötig und du kannst die EZ auch nicht vorher beenden. Nur zum neuen Mutterschutz sollte der vor dem Ende der EZ liegen. Liegt der Mutterschutz danach, dann kann ein BV ab dem ersten Arbeitstag auch greifen sofern dieses ausgesprochen wird. Und dann bekommst du dann auch das VZ-Gehalt eben wie bei ersten BV. was dann auch auf das 2te EG angerechnet wird. Bis dahin gilt, jede Monat den Du jetzt kein Einkommen hast wird als 0 € in das 2te EG gehen.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 12:38



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

*grrr* da fängt man mit dem schreiben an, das Telefon klingelt, man schreibt danach weiter und dann kommen derartig relevante Dinge die die ganze Sachlage komplett ändern. Irgendwie komme ich mir gerade echt verarscht vor.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 12:42



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Nun sag doch bitte wie es wirklich ist. Man schreibt doch nicht aus Versehen : " Nun liegt mir ein positiver Test vor ", wenn man noch gar nicht schwanger ist.

von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 12:47



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

Ich bin NICHT schwanger. Ich wollte wissen, dass wenn ich es nun wäre... Ein BV bekomme ich definitiv...

von Christin1! am 26.08.2016, 13:10



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

aber das hat mir ja jetzt schon jemand beantwortet. Werde daher die 3 Jahre für meinen Sohn da sein und danach sieht man weiter. Teilzeit/Minijob war geklärt.

von Christin1! am 26.08.2016, 13:17



Antwort auf: Ende der Elternzeit wieder schwanger bv, was bekomme ich?

"Nun liegt mir ein positiver Test vor." Aldo war das gelogen?

von Terkey235 am 26.08.2016, 13:55



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