Frage: elternzeitverlängerung

Guten Tag Frau Bader. Ich bräuchte ihre Hilfe. ich habe im September nach 2 jähriger Elternzeit wieder angefangen Vollzeit zu arbeiten. musste dann aber wegen meinem Kind im Januar zurück in die Elternzeit. diese geht bis 30.04.17. Da mein Kind mich noch braucht habe ich am 1.4.17 meine Elternzeit bis zum 31.8.17 verlängert. Habe aber gerade Symptome einer Schwangerschaft. wie läuft das denn dann ab? zählt die neue Verlängerung der Elternzeit? oder ist die unwirksam da ich noch vor Verlängerung schwanger geworden bin? Danke

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 20:37



Antwort auf: elternzeitverlängerung

Hallo, Sie wollen auf ein BV hinaus, oder? Nein, die Verlängerung ist wirksam Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2017



Antwort auf: elternzeitverlängerung

Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Worauf willst Du genau hinaus ? Du hast eine Verlängerung, daran ändert eine Schwangerschaft ja nix.

von Sternenschnuppe am 21.04.2017, 21:10



Antwort auf: elternzeitverlängerung

@sternenschnuppe Bin in der Zahnmedizin Assistenz tätig. bei einer Schwangerschaft gibt es bei uns ein beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 22:18



Antwort auf: elternzeitverlängerung

Du kannst doch gar nicht arbeiten, weil du keine Betreuung fürs Kind hast. Wurde hier schon so oft durchgekaut. Die Verlängerung ist gültig.

von Soie am 21.04.2017, 22:24



Antwort auf: elternzeitverlängerung

Ein BV greift dann ab 01.09. Es soll ja einen Lohn ersetzten der ohne Schwangerschaft erarbeitet worden wäre, um eine Schwangere nicht zu benachteiligen. Ich meine das nicht böse, aber Dein Weg wäre Betrug, weil Du eine Leistung damit nun erschleichen würdest, Du Du gar nicht erarbeitet hättest und Dich damit bevorteilst. Keine gute Idee, und fällt bei der Krankenkasse sofort auf. Ab 01.09. würde es greifen, sofern Dein AG nachweisen kann, dass er Dich nicht entsprechend des Mutterschutzgesetzes beschäftigen kann. Das hat sich durch Missbrauch damit alles sehr verschärft.

von Sternenschnuppe am 21.04.2017, 22:24



Antwort auf: elternzeitverlängerung

ok. Danke euch. will nix falsches machen. ich weiss nur das es bei meiner Kollegin so war. sie war direkt im anschluss der EZ schwangee und bekam ein beschäftigungsverbot. aber sie hatte ihre elternzeit nicht verlängert. sie würde 2 Wochen vor Ende schwanger

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 23:24



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