Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Hallo Frau Bader, Hallo sumsum076, Punkt1. Ich brauche nochmal ihren Rat. ich habe meine Situattion schon mal unter Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen von nata211 am 04.10.2014 beschrieben. Jetzt habe ich diese Antwort von Arbeitgeber/Personalabteilung bekommen: Die Prüfung des Antrages von Frau xxx – und damit einhergehend die Gespräche mit der Personalleitung sowie dem Management – ergaben, dass 'Firmenname' , aufgrund von Planungsunsicherheiten hinsichtlich seiner aktuellen sowie zukünftigen Geschäfts- und Wirtschaftlage, zum jetzigen Zeitpunkt einem vorzeitigen Stopp der beantragten Elternzeit sowie die Übertragung von Zeiten in den Zeitraum vom 3. bis zum 8. Lebensjahr nicht zustimmen kann. nach Telefonat mit der Personalabteilung habe ich diese Email bekommen: Korrektur: siehe unten: Die Prüfung des Antrages von Frau xxx – und damit einhergehend die Gespräche mit der Personalleitung sowie dem Management – ergaben, dass 'Firmenname', aufgrund von Planungsunsicherheiten hinsichtlich seiner aktuellen sowie zukünftigen Geschäfts- und Wirtschaftlage, zum jetzigen Zeitpunkt die Übertragung von Zeiten in den Zeitraum vom 3. bis zum 8. Lebensjahr nicht zustimmen kann. meine Frage ist: verfallen jetzt die 5 Monate der Elternzeit die mir noch für den 2 Kind zustehen oder kann ich diese zum späteren Zeitpunkt nochmal Beantragen??? Wie soll ich diese Antwort verstehen? Punkt 2. Dann habe ich noch eine 2 Frage. Dazu meine Situation beschreibung. Am 05.01.2009 habe ich mein erstes Kind bekommen. Denn Urlaub für 2008 habe ich in 2008 gans aufgebrauch, aber ich wuste nicht das mir in der Zeit von Mutterschutz in Jahr 2009 noch Urlaub (8 Tage) zustehen . Am 01.10.2010 habe ich angefangen wieder Vollzeit arbeiten. Und ende Oktober 2011 habe ich erfahren das mir noch Urlaub für mein Erstes Kind wo ich in Mutterschutz 2009 gewesen bin (8 Tage) zustand. Daraf hin habe ich die Personalabteilung angeschrieben, ob ich den Urlaub nehmen kann,die Antwort lautete: die Urlaubstage sind schon verfahlen und ich hatte genug Zeit gehabt den Restlichen Urlaub für das Jahr 2009, in Jahre 2010 zunehmen. Jetzt erfahre ich das (da die Situation sich wiederholl, ich bekomme mein 3 Kind fast in gleiche Zeit wie das Erstes): Schreiben von Lohn- und Gehaltabteilung: Frau xxx hat für das Jahr 2014 insgesamt 24 Tage Urlaubsanspruch, den sie bis einschließlich dem 10. Oktober 2014 schon komplett verplant bzw. genommen hat. Daher ist der Anspruch für 2014 abgegolten. Im Jahr 2015 hat Frau xxx anteiligen Urlaubsanspruch für jeden Monat, der mit Mutterschutz belegt ist. Voraussichtlich also 2 Monate = anteilig 4 Tage. Diese 4 Tage verfallen zum 31.12. des Folgejahres, in dem sie aus der Elternzeit zurückgekehrt ist (zum Beispiel: Frau xxx beantragt bis 25.10.2017 Elternzeit und kommt am 26.10.2017 arbeiten, dann verfällt der Urlaub zum 31.12.2018). meine Frage, ist das Gesetzlich festgelegt bis wann ich anschpruch auf mein Urlaub habe Mutterschutzezti und galt das auch in Jahr 2010 oder wurde das irgend wann später geändert? (wo kann ich das nachschlagen) Wenn Ja: habe ich noch eine Chans diese Tage doch noch geltent machen, da der Arbeitgeber mich dann absichtlich getäuscht hat? oder habe ich keine Chans mehr. 3. Frage 3. Da ich mein Elternzeit von 2 Kind zur Mutterschutz beendet habe, bekomme ich mein Volles Gehalt. Gilt das auch für Urlaub? denn wie in Punkt 2 hat die Lohn- und Gehaltabteilung nach Teilzeit gerechnet. Ich Arbeite in Moment Teilzeit 28 Stunden in 4 Tagen. mein Vollzeitvertrag lautet 35 Stunden in 5 Tagen. Also Anteilich soll mir in Mutterschutzzeit pro Monat nicht 2 Tage wie oben gerechnet wurde sondern 2,5 Tage zustehen. oder? Wie wird der Urlaub für 2014 (für die Zeit wo ich in Mutterschutz bin, es sind dann 5-6 Tage, wie viel weis ich noch nicht genau) bezahl nach Vollzeitvertrag oder nach Teilzeit? Denn den Urlaub für Mutterschutzzeit für dieses Jahr muss ich bis zum meinen Mutterschutz nehmen, so will das der Arbeitgeber. Und Urlaub für 2015 wenn ich wieder Arbeiten komme wie ist da die situation? Mussen der Restliche 5 Tage für die Zeit 2015 dann auch nach Vollzeitvertrag ausbezahlt werden oder bezahlen sie mich nach den Teilzeitvertrag? Denn nach Elternzeit will ich zuerst Teilzeitarbeiten kommen. ich bedanke mich für eure Antworten in Voraus. schöne Grüße nata211

von nata211 am 17.10.2014, 13:35



Antwort auf: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Hsllo, bitte lesen Sie die Hinweise - Einzelberatungen kann ich nur entgeltlich unter nicola.bader@kanzleibader.de geben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2014



Antwort auf: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Zu Punkt 1: Ich finde die Begründung immer noch zu vage. Soweit ich das Urteil verstanden habe, muss eine Ablehnung konkreter begründet werden. Wenn es bei der Ablehnung bleibt, könnten die 5 Monate verfallen. Zwar bliebe noch der Weg der Elternzeitwechsel, da benötigte man aber auch die Zustimmung des AG (und die wirst du wohl nicht bekommen). Punkt 2: Im Januar 09 das Kind bekommen? Dann ging der MuSchu bis Anfang März! Also hast du Anspruch auf Urlaub bis März 2009 (3/12 vom Jahresurlaub). Diesen Urlaub darfst du nehmen bis in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet. Die EZ war in 2010 zuende, also durftest du den Urlaub bis 31.12.2011 nehmen. Das war 2009 auch schon so! Lege dazu deinen alten Schriftverkehr und die § 8 MuSchG und 17 BEEG vor und bitte um Korrektur. Punkt 3: Du hast ab dem Tag, an dem der MuSchu ohne Elternzeit läuft, auch Anspruch auf den Vollzeiturlaub! Mit der Bezahlung des Urlaubes....die Anteile aus der Vollzeit müssen als Vollzeit bezahlt werden. Anteile der Teilzeit mit Teilzeit. Du brauchst den Urlaub nicht zu nehmen! Du kannst ihn aufheben. Und er darf später nicht auf Teilzeit runtergerechnet werden! Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.10.2014, 15:56



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