Frage: Elternzeitantrag

Hallo Frau Bader, mein Partner beabsichtigt, sowohl die ersten beiden Lebensmonate unseres Sohnes zuhause zu verbringen, ebenso ab dem 11. Lebensmonat bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Nun muss er ja den Antrag bereits 7/8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin einreichen, wir sind uns jedoch unschlüssig, wie wir den Absatz des 2. Zeitraumes formulieren müssen, um auf der sicheren Seite zu sein. Das genaue Datum können wir ja noch nicht angeben, da wir nicht wissen, wann unser Sohn zur Welt kommt! Ist es ausreichen, anzugeben, ab dem 11. Lebensmonat, ausgehend vom errechneten Entbindungstermin wäre dies der..... bis ..., und kann dies im Nachhinein schriftlich korrigiert werden? Wie sieht hier die korrekte Vorgehensweise aus? Vielen Dank für ihre Mühe, pipa85

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 20:06



Antwort auf: Elternzeitantrag

Hallo, ja Liebe Grùsse aus bella italia NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2010



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