Elternzeitantrag stellen uns währenddessen arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag stellen uns währenddessen arbeiten

Sehr geehrte Fr. Bader, ich möchte nach der Geburt meines Sohnes (Stichtag: 25.08.2014) einen Antrag auf Elternzeit bei meinem AG über 2 Jahre stellen. Ich habe bisher eine 20-Std.-Stelle gehabt.Zu dem Antrag auf Elternzeit möchte ich gerne auch schreiben, dass ich nach 14 Monaten wieder 20 Std. arbeiten möchte. Wie muss ich das formulieren und ist das, sobald ich diesen Antrag auf Arbeit während der Elternzeit gestellt habe auch definitiv rechtsverbindlich? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Gruß Iris

von Kindsmutter am 28.07.2014, 14:20



Antwort auf: Elternzeitantrag stellen uns währenddessen arbeiten

Hallo, formulieren kann ich Ihnen das hier nicht, wichtig ist, ein Datum zu schreiben. Es ist dann verbindlich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



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