Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Nachfolgender Sachverhalt: Am 22.09.2010 habe ich entbunden. Somit bin ich bis zum 21.11.2010 in Mutterschutz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich vereinbart, dass ich auf jeden Fall 2 Jahre nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte. Leider habe ich es versäumt einen schriftlichen Antrag fristgerecht zu stellen. Am 11.11.2010 habe ich dann einen schriftlichen Antrag auf 2 Jahre Elternzeit gestellt. Daraufhin habe ich am 16.11.2010 nachfolgende Rückantwort von meinem Arbeitgeber erhalten: Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angezeigt werden. Sie haben die Frist verstreichen lassen. Aus diesem Grund, können wir Ihrem Antrag nicht entsprechen und erwarten Sie am 22.11.2010 um 07:00 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz. Ihren Antrag auf o. g. Schreiben auf Teilung der Elternzeit können wir ebenfalls nicht entsprechen. Nun meine Frage: Ich werde meine Arbeit am 22.11. wieder aufnehmen. Bin ich richtig informiert, dass mir 2 Jahre Elternzeit in jedem Fall zustehen? Ich habe am 11.11. ja nun einen Antrag auf Elternzeit gestellt, somit könnte ich doch Elternzeit zum 31.12.2010 geltend machen. Dieses würde dann 7 Wochen entsprechen. Liege ich da richtig? Freundliche Grüße Mirze

Mitglied inaktiv - 17.11.2010, 22:01



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Hallo, Sie können vom 11.11. an die Siebenwochenfrist rechnen u dies dem AG zur Klarstellung mitteilen. Bis dahin müssen Sie arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2010



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Hinweis: bis zum 21.11. 2010 bist Du nur im Mutterschutz wenn Dein ursprünglich errechneter ET der 27.09.2010 war. Mutterschutz nach der Geburt sind nicht 2 Monate sondern 8 Wochen - dies nur, weil Du schreibst "Am 22.09.2010 habe ich entbunden. Somit bin ich bis zum 21.11.2010 in Mutterschutz". Alles andere wird Frau Bader beantworten.

Mitglied inaktiv - 17.11.2010, 23:51



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Wann war Dein eigentlicher ET? Von dem gerechnet sind es 8 Wochen MuSchu, evtl. 12 Wochen, wenn Dein Kind eine Frühgeburt war. Die Zeit die Dir verlorengegangen ist, wird hinten angehangen, Dir steht trotzdem Deine Elternzeit zu - verschiebt sich nur nach hinten vom 11.11.2010 an gerechnet und das wäre dann der 31.12.2010. Dir steht dann ja auch für die Zeit Dein Urlaub zu - evtl. kannst Du den dann auch nehmen und es verkürzt sich noch ein paar Tage! Wünsche Dir alles Gute! Würde versuchen, mit dem Arbeitgeber zu reden bzw. ihn anschreiben - vielleicht weiß er gar nicht, daß sich alles nur nach hinten verschiebt und die Elternzeit nicht vollkommen aufgehoben ist. LG Danie LG Danie

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 05:44



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mein eigentlicher et war der 26.09.2010

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 09:17



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Im Übrigen habe ich dieses Jahr noch 17 Tage Resturlaub. Diese würde ich dann gerne in den 7 Wochen Arbeitszeit nehmen wollen. Kann mein AG das verweigern? In unserem Betrieb ist es eigentlich üblich, dass mehr als 2-Wöchiger Urlaub an einem Stück nicht zugelassen ist (mündlich). In meinem Arbeitsvertrag steht diese Klausel allerdings nicht. LG Mirze

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 09:22



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Hallo, also: 1) zuerst mal: rechne genau aus, wann Dein MuSchu endet. 2) Gibt es für Eölternzeit keinen Antrag, sondern da es ein gesetzliches Recht ist, teilt man diese nur mit. 3) Das muss man allerdings fristgerecht tun, da hat Dein AG recht. Also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. 4) Da diese anscheinend am 31.12. beginnt, hast Du für das komplette Jahr noch Urlaubsanspruch. 5) beantrage Urlaub, bei Anlehnung soll er die die betrieblichen Gründe für die Verweigerung bitte mitteilen. 6) Wenn er den Urlaub verweigert tzut er sich keinen Gefallen, da dieser nichtr verfällt, sondern eben nach der Elternzeit genommen werden kann. 7) welche "Teilung" spricht er an? Du musst Dich erst mal nur für 2 Jahre festlegen, und dann eben fistgerecht (!) 7 Wochen vor Ablauf das dritte Jahr melden (NICHT beantragen) Steht alles im BEEG Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 09:56



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Wenn dein errechneter Entbindungstermin der 26.09. war und dein Kind am 22.09. geboren wurde, dann geht dein Mutterschutz tatsächlich bis zum 21.11.2010. :-) Wenn du deine Anmeldung zur 2jährigen Elternzeit erst zum 11.11. eingereicht hast, beginnt deine Elternzeit am 31.12.2010 und geht bis zum 30.12.2012. Denn die 2 Jahre hast auf jeden Fall. Sogar drei Jahre kannst du noch nehmen! 2 Jahre und 316 Tage kannst du ohne Probleme ab dem 31.12 nehmen - also bis zum 21.11.2013. Die übrigen 7 Wochen könntest du dir übertragen lassen (über den 3. Geburtstag hinaus, ich vermutet aber mal, dein AG wird der Übertragung nicht zustimmen.) Ich würde zurück schreiben, dass ich eine schriftliche Bestätigung meiner angemeldeten Elternzeit entsprechend der Anmeldefrist vom 31.12.2010 bis zum 30.12.2012 erwarte. Und am 1. Arbeitstag (22.11) einen Urlaubsantrag stellen. Beachte bitte, dass du nicht nahtlos von Mutterschutz über Urlaub in die Elternzeit gehst, weil dann dein Urlaub von der Elternzeit abgezogen wird. Wie hast du deine Elternzeit teilen wollen? Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 10:01



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Ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das 3. Jahr habe ich so formuliert: Zwölf Monate meiner Elternzeit möchte ich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr meines Kindes übertragen.

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:01



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Mein Mann hat ab dem 22.11. zwei Wochen Urlaub, so dass ich aus Trotz Arbeiten gehe, somit habe ich schon mal zwei Wochen Kinderbetreuung gesichert. Ich bin mir zu 100% sicher, dass mein AG davon ausgeht, dass ich am Montag nicht zur Arbeit erscheine. Wir haben kein gutes Arbeitsklima, so dass ich denke, dass er mich in der Hand hat und mir damit kündigen wollte. Aber nicht mir mir! Den Urlaub möchte ich quasi direkt vor der Elternzeit nehmen. D. h. vom 31.12. zurückgerechnet 17 Tage Urlaub.

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:06



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

find es echt voll Sch. von AGs, wenn die Frauen so auflaufen lassen,, wenn die sich um Ihr Kind kümmern wollen LG Peeka

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:10



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bin total fertig mit den Nerven, zumal ich auch noch eine 4-jährige Tochter zu Hause habe. Das wird eine stressige Zeit mit 2 Kindern und ggf. 7 Wochen Vollzeit ackern.

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:13



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Wenn die Kids Krank sind, dann würde ich sofort vom Kinderarzt eine Krankschreibung besorgen. Du und auch Dein Männe dürfen ja dann für die Kinder daheim bleiben. Die 7 Wochen schaffst Du. Halte durch. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:35



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Ich hatte genau das gleiche Problem mit meinem AG, aber nur, weil ich zuerst das 3. Jahr von meiner Tochter nehmen wollte, welches ich aufgespart hatte und direkt im Anschluß die Zeit von meinem Sohn, was ich so auch mitgeteilt habe. Er hat sich mit der Ablehnung des 3. Jahres meiner Tochter so lange Zeit gelassen. Er wollte mir sogar kündigen - aber ich habe mich gewehrt (bin zum Anwalt gegangen). ÜBRIGENS: Ab Deinem Antrag darf er Dir nicht mehr kündigen, da stehst Du unter Kündigungsschutz!!! ALLES GUTE!!!!

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:40



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

und mir in Ruhe einen anderen Job suchen. VIEL GLÜCK

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:41



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owT

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 11:43



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

wenn ich am 31.12. in elternzeit gehe für zwei jahre, geht das dann bis vor einem tag zum 2. Geburtstag vom kind (21.09.2012) oder bis 30.12.2012???

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 12:36



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

1. Arbeitstag, aber du nimmst ja weniger als 3 Jahre...

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 12:37



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Hab ich ja schon geschrieben. Wegen der Frist beginnt deine Elternzeit erst am 31.12.2010, du hast 2 Jahre gemeldet, also endet die Elternzeit am 30.12.2012. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 12:48



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Moin, in Deutschland gelten auch ein mündlich ausgehandelte Verträge, hast du evtl. einen Zeugen für die vorherige absprache? Erwähne doch in einem der nächsten Schreiben das du die Eltenzeit ja fristgerecht mitgeteilt hast und du nicht verstehst warum er sich jetzt so streubt. Evtl. kann man mit der Antwort etwas anfangen. MfG Ingo

Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 11:05



Antwort auf: Elternzeitantrag nicht fristgerecht eingereicht

Laut BEEG muss Elternzeit schriftlich angemeldet werden (§ 16 Absatz 1 BEEG) Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 23:11



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