Hallo Frau Bader,
ich will 1 Jahr Elternzeit, direkt nach der Geburt, beantragen mit der Option ein weiteres Jahr zu verlängern.
d.h.: ich nehme 1 Jahr Elternzeit und will dann, wenn ich einen Krippenplatz erhalte meine Stelle voll antreten und wenn ich keinen Krippenplatz bekommen ein Jahr Elternzeit verlängern.
Bin ich auf der sicheren Seite? Ich will nämlich meine 75%-Stelle nach einem Jahr wieder antreten, nur wenn ich kein Krippenplatz bekomme, kann ich sie auch nicht antreten.
Ist eine Formulierung mit der Option auf 1 Jahr zu verlängern rechtens?
MfG
lua
Mitglied inaktiv - 15.04.2011, 16:52
Antwort auf:
Elternzeitantrag für 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung
Hallo,
nein, man muss sich verbindlich für mind. 2 Jahre festlegen, um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2011
Antwort auf:
Elternzeitantrag für 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung
Hallo,
nein, du musst dich für 2 Jahre festlegen (§ 16 Abs. 1 S 1 BEEG). Die Verlängerung hinge vom good will des AG ab. Warum nimmst du nicht (vorausgesetzt es gibt mehr als 15 AN) 2 oder 3 Jahre und machst wenn du einen Krippenplatz bekommst deinen Teilzeitarbeitsanspruch in der Elternzeit (aber nur max. 30h/Woche!) geltend (vgl. zum Ganzen § 15 BEEG). Dringende betriebliche Gründe können ja nicht dagegen sprechen, da du jetzt schon Teilzeit arbeitest.
LG
von
Lina_100
am 15.04.2011, 20:00