Sehr geehrte Fr .Bader , Ich habe am 9.2. 11 . meine Tochter zur Welt gebracht , der zeit befinde ich mich in einem ausbildungsverhältniss , ich habe Eltrenzeit für den rest meiner Ausbildung beantragt : ) 9.2.-31.07.2012 so hat mir die Personalabteilung gesagt das ich das machen muss , ich wollte jedoch eigentlich nach dem mutterschutz 11.4. wieder arbeiten gehen , teilzeit ! Meine chefin meinte im Dez zu mir das es auch keine Probleme gibt wenn ich später anfange.. da meine tochter unter den Kolliken leidet dachte ich warte ich die 3 monta ab und gehe dann wieder arbeiten ..also ab 11.5 11. ... ich probiere derweil meine chefin zu erreichen schaffe es aber nicht , jetzt habe ich einen brief von der landwirtschaftskammer bekommen das ich unentschuldigt dem Berufschulunterricht fernbleibe da mein mutterschutz ja um ist und ich doch elternzeit beantragen soll , aber ich habe doch eltrenzeit beantragt ? Ich habe nichts schrieflich das ich ab 11.5 wieder anfange .. Bekomme auch erst mal nur 300 € elterngeld da die elterngeld stelle ja auch davon ausgeht das ich ab 11.5 wieder arbeiten gehe ... Da der alttag mit einem Baby doch stressiger ist als gedacht werde ich dann wohl doch das erste jahr zu hause bleiben , meine Frage nun kann ich das den ? oder können die mich kündigen ? elternzeit ist ja bis zum ende meine ausbildung beantragt .. wollte auch wenn dann nur auf teilzeit weiter machen .. kann ich in einem Jahr dann meine ausbildung auf teilzeit wieter machen ? Ich habe auch nichts schrieftlich verriengerungs vertrag oder sonstiges ? und meine AG erreiche ich ja im moment leider nicht ... Könne sie mir da weiterhelfen .. was ist wenn die mich nicht wiedereinstellen ? Habe ich nach dem elterngeld anspruch auf ALG 1 oder muss ich hartz 4 beantargen ? Ich bin verheiratet und mein Mann verdient netto ca 1.200 € ... Ich hoffe sie könne mir ein bisschen helfen ... LG #152 Picoletta
von Picoletta am 20.04.2011, 11:08