Frage: Elternzeit

Hallo ich habe eine Frage, und zwar habe ich für meinen Sohn 2Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft am 21.5.09 aus. Ich bekomme aber um den 6.6.09 ein weiteres Kind. Kann ich für unseren Sohn nun das 3te Jahr beantragen was dann ja bis 21.5.10 geht und danach dann 3Jahre für das Baby sprich vom 22.5.10 bis 22.5.13! Oder muss ich die ersten 2Jahre gleich nach der Geburt nehmen? Dann würde mir ja ein Jahr geklaut werden bzw. was mache ich mit dem Zeitraum zwischen dem Ende der Elternzeit und der Geburt des 2ten Kindes? Ich möchte ja keine Elternzeit verschenken..... Vielen Dank für ihre Zeit und Bemühungen Mit lieben Gruß Moe

Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 21:38



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2008



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