Ich habe eine frage zur Elternzeit. Mein Kind kommt am 20.08.2015 wie berechne ich die Elternzeit ich habe auch noch einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen. Ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen wann muss ich dann wieder anfangen? SOll ich den Urlaub lieber nach dem Mutterschutz nehmen oder nach der Elternzeit bzw. wenn das überhaupt geht?
von
Krissi987
am 28.05.2015, 20:16
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
die EZ beginnt mit der Geburt und kann bis zum 3. Geb. genommen werden.
Sie müssen sich zunächst für 1 Jahr festlegen und haben dann Anspruch auf Verlängerung.
Denn Beginn können Sie indiv. mit einem Datum festlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2015
Antwort auf:
Elternzeit
Elternzeit läuft ab Geburt, die ersten Wochen halt parallel zum Mutterschutz. Urlaubstage entweder VOR dem Mutterschutz nehmen, oder NACH der Elternzeit. Alles andere würde zwangsläufig eine Kürzung des Elterngeldes nach sich ziehen. Außer du opferst den Mutterschutz vor der Geburt dafür - was gelinde gesagt absoluter Blödsinn wäre.
Wenn Du zwei Jahre nimmst, dann ist der erste Arbeitstag der 2te Geburtstag deines Kindes. Oder Du nimmst wahlweise jeden Tag danach - kannst du Dir aussuchen. Nimm aber mindestens 2 Jahre, um bei Bedarf doch noch das 3te dranhängen zu können. oder lass Dir zusichern, das du es auch später nutzen kannst. Denk auch dran, die Kindergärten/Tagesmütter/Krippen nehmen meistens ab August die Kinder. Du musst aber auch Zeit für Eingewöhnung rechnen, und nicht immer startet der Kindergarten am 01.08. Hier zB dürfen die Kinder im örtlichen Kindergarten dieses Jahr erst ab dem 10ten oder teils auch später mit der Eingewöhnung beginnen.
Mitglied inaktiv - 28.05.2015, 21:52