Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit, hatte die Kündigung erhalten worauf diese nun wegen Unwirksamkeit laut dem BEEG zurück genommen wurde.
Ich kann meine Tätigkeit nach der Elternzeit auf Grund einer Erkrankung meines Kindes, die auch durch ärztliche Schreiben zu belegen ist, auch langfristig gesehen nicht wieder aufnehmen.
Mir wurde nun geraten einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu stellen,so das mir das ALG1 nicht verfallen würde. Leider falle ich nicht mehr in 7 Wochen Frist zur Verlängerung der Elternzeit und erwarte so oder so die Ablehnung vom Arbeitgeber, welcher auch deutlich erwähnt hat mich eh nicht mehr eingplant zu haben.
Wie wäre das richtige Vorgehen von mir?
Eine Kündigung in Krankheit wäre dann nach der Elternzeit zulässig?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
P.
von
PictureA07
am 23.04.2015, 13:14
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Elternzeit
Hallo,
wenn Sie mind. 2 Jahre benatragt haben können Sie das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2015
Antwort auf:
Elternzeit
Wann müsstest Du wieder anfangen zu arbeiten?
Das geht aus Deiner Anfrage nicht hervor.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 23.04.2015, 13:21
Antwort auf:
Elternzeit
2 Jahre Elternzeit hatte ich gleich am Anfang beantragt und würde nun um ein Jahr verlängern wollen
von
PictureA07
am 23.04.2015, 13:22
Antwort auf:
Elternzeit
mitgeteilt, dass Du Dir das f3. Jahr aufhebst... hab ich das richtig verstanden?
Dann schau mal hier...
http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Elternzeit_planen.pdf
von
peekaboo
am 23.04.2015, 13:39
Antwort auf:
Elternzeit
dann würde ich die Zeit mit Arbeit überbrücken und dann wieder in EZ gehen...
von
peekaboo
am 23.04.2015, 13:41
Antwort auf:
Elternzeit
Mal aus Neugier:
Warum fragst du, ob sie sich hat das 3. Jahr aufheben lassen?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.04.2015, 16:33