Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, İch habe mal eine Frage ich bin zurzeit in der Probezeit bis Januar und werde im Mai entbinden. Mein Vertrag ist befristet bis 31.07.2015 wie ist das mit der Elternzeit? Also wenn ich im Mai dann entbinde sagen wir ich bleibe für ein jahr zuhause dann wâre ich für meinen chef ab mai 2015 wieder einsatzbereit aber ich möchte 2 jahre für mein kind zuhause sein was mach ich am besten? Weil mein vertrag lâuft ja im 07/2015 dann aus und ich wâre bis 05/2016 in Elternzeit wer bezahlt mich dann noch das Jahr? Weil mit 1 jahr kann ich mein kind in keinem kindergarten unterbringen oder? Erst mit 2 ?

von Baby2014ülvi am 21.08.2013, 10:31



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, der Vertrag läuft trotz der Elternzeit aus. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2013



Antwort auf: Elternzeit

normal aus und der Kindsvater ist für Dich/Euch Unterhaltspflichtig. Es gibt auch schon Kitas ab einem Jahr. Leider ist es immer noch so, daß man sich 3 Jahre Elternzeit auch "Finanzieren" muß... sprich, wenn keine anderen Geldquellen da sind, dann muß man halt wieder arbeiten oder man hat ggf. Anspruch auf Hartz IV LG Peeka

von peekaboo am 21.08.2013, 11:32



Antwort auf: Elternzeit

Sofern der Vater nachweisen kann dass er nicht genug hat gibt es dann H4. Bezahlen tut einen keiner mehr nach dem Elterngeld. Da ist der Vater halt zuständig oder man selbst. Kindergarten bzw. Krippe oder Tagesmutter geht schon nach dem Mutterschutz. Vielleicht fängt Du auf Teilzeit an um Deinen Job und die Verlängerung zu sichern .

von Sternenschnuppe am 21.08.2013, 12:55



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