Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Meine Tochter kam am 21.8.2011 auf die Welt. Elternzeit wäre jetzt eigentlich gewesen von 21.8.11 bis 21.8.2013. Ich habe aber bei meiner Firma Elternzeit beantragt von acht Wochen nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) bis Oktober 2013. Da kam dann auch ein Bestätigungsschreiben, dass das ok ist und die Elternzeit von Oktober bis Oktober 2013 geht. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass die Elternzeit ja eigentlich immer am 2. Geburtstag des Kindes endet. Hm. Was gilt jetzt in meinem Fall? Die Bestätigung von der Firma, dass ich von Oktober bis Oktober zu Hause bin, oder muss ich ab August wieder arbeiten gehen? Das Problem ist, dass ja im August der Kindergarten zu hat und wenn ich ab 1.9. wieder arbeiten gehen würde, hätte sie überhaupt keine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, in der ich halt auch mal da sein kann, wenn es nicht so gut klappt. Wäre für mich schon eine mittlere Katastrophe, wenn ich ab August wieder arbeiten gehen müsste... Allerdings stehen mir ja eigentlich volle drei Jahre zu, und die nutze ich ja nicht mal. Habe mich über den Rest der zwei Jahre auch noch nicht geäußert, ob und wann ich die nehmen will. Die Firma hat sich jetz dazu nicht geäußert, dass die Berechnung eigentlich falsch ist... Ich weiß nicht, ob die da garnicht so genau geschaut haben... Wie ist das jezt rechtlich, wenn die noch merken, dass ich eigentlich schon ab August wieder kommen müsste!? Gilt dann die gesetzliche Elternzeit oder das, was sie mir bestätigt haben, nämlich bis Oktober? Habe auch einen Lohnzettel, auf dem das drauf steht, "ab Oktober 2011 Elternzeit, somit keine Gehaltszahlungen". Ich wär für eine Antwort sehr dankbar, irgendwie macht mich das unruhig. Viele Grüße Beate
von Bea11 am 12.11.2012, 12:15