Guten Tag Frau Bader, ich bin noch bis 03.10. in Elternzeit und arbeite TZ bei meinem Arbeitgeber. Am 09.10. erwarten wir unser zweites Kind. Lt. dem Gesetz darf ich ja die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekomme somit mein volles Gehalt (Also halt 13 Euro von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss). Ich wollte dies meinem Arbeitgeber noch mitteilen. Jetzt habe ich heute die Unterlagen von meinem Arbeitgeber bekommen und hier steht folgendes: Von uns erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um den gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt, sofern Sie sich nicht aufgrund eines vorher geborenen Kindes im Erziehungsurlaub befinden. Basis für die Berechnung des Zuschusses ist der letzte vor der Mutterschutzfrist abgerechnete Monat. Mein Mutterschutz beginnt Ende August. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie als Basis für die Berechnung das Juli Entgelt nehmen... was aber dann nicht richtig wäre... Oder wie verstehen Sie das? Vielen Dank!
von Klene82 am 16.04.2014, 11:50