Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind am 03. Dezember 2016. Unser 1. Kind kam am 05.05.2014. Ich bin dann am 04.05.2016 wieder in meinen Beruf zurück aber als "Teilzeit in Elternzeit" für 4 x 4 Std. Nun muss ich spätestens nächste Woche -fristgerecht- meinen Elternzeitantrag einreichen, da mein Mutterschutz am 22.10.2016 beginnt. Kann ich in diesem Schreiben meine Elternzeit für 2 Jahre, statt am voraussichtlich 2.12.2018 auch am 04.02.2019 enden lassen? Da ich erst im Januar/Februar auf einen Kita-Platz hoffen kann. Es wäre mir persönlich auch lieber, da ich die Weihnachtszeit noch mitnehmen könnte, da ich nicht genau weis wie es mit 2 Kindern wird und ich auch nicht weis wo genau ich dieses Mal eingesetzt werde. Mein Plan dieses Mal sieht wieder "Teilzeit in Elternzeit" vor aber nur max. 12 Std. Woche, da der "Große" dann auch in die Schule kommt. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
von Lexi2014 am 25.08.2016, 13:26