Guten Tag, bin Beamtin in BW und habe am 12.11.2015 einen Sohn geboren. Meinem Antrag auf Elternzeit bis 31.12.2016 hat mein AG zugestimmt. Nunmehr möchten wir die Elternzeit doch bis zum 2. Lebensjahr des Kinder,also bis November 2017 verlängern. Ich weiß,dass ich keinen Anspruch habe und der AG auch ablehnen kann. Gibt es eine Frist bis wann ich diesen Antrag spätestens stellen muss? Muss ich genaue Gründe angeben?Danke
von chau am 22.07.2016, 16:32