Hallo, mein sohn wurde am 10.03.2015 geboren. Hatte ez und habe ab 1.4. Tz gearbeitet (ez wurde nicht schriftl vereinbart, ich ging von 2 jahren aus mit tz während des 2. Ez jahres,mein chef von 1. und hat mich normal tz gemeldet). Ab 10. juli werde ich wieder in mutterschutz sein. Mom. entstehen mir nur nachteile duch die arbeit ( mutterschaftsgeldberechnung und danach auch egberechnung). Kann ich mit sofortiger wirkung meine ez wieder aufleben lassen? (hatte ja nur 1. Jahr). Zb mit begründung die betreuung meines kindes hat sich geändert. Oder nachträglich meinen chef um das 2. Jahr ez mit tz bitten? Habe keinen neuen vertrag unterschrieben, somit steht aufm papier eig mein vollzeitvetrag nachdem ich auch die berechnung für eg und mutterschaftsgeld gerne hätte, so wie es mit tz in ez gewesen wäre. Über hilfe wäre ich sehr dankbar.
von
angel_bunny
am 30.05.2016, 13:30
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
verstehe ich nicht. Wieso Nachteile?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Verstehe ich das richtig, Dein Vollzeitvertrag wurde weder verändert noch gekündigt?
Dann bist Du noch in Elternzeit, egal wie Dein AG dich gemeldet hat.
Du setzt nun SCHRIFTLICH auf das du deine laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Damit lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf und du bekommst entsprechend dessen Mutterschaftsgeld.
Wäre dein Vollzeitvertrag dauerhaft in TZ geändert worden, dann hättest Du dafür unterschreiben müssen. Dein AG kann da nicht einseitig den Vollzeitvertrag kündigen und dich auf dauerhafte Teilzeit ändern. Dsa bedarf einer Änderungskündigung - welche ja scheinbar nicht erfolgte.
Elterngeld hast Du dadurch besser das du überhaupt gearbeitet hast. Sonst wären nämlich jetzt alle Monate seit dem 1ten Geburtstag deines älteren Kindes mit 0 € in die Berechnung von dem neuen Elterngeld eingegangen. Die Meldung hat also da absolut gar nichts mit zu tun. Bleibst Du jetzt daheim, dann verringerst Du das neue Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 30.05.2016, 13:50
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Richtig, es wurde nichts verändert. Dann muss ich jetzt quasi meine ez kündigen zum 9.7., da ja ab 10.7. der mutterschutz beginnt?! Sollte ich das mit der 1. Ez nachträglich schriftlich machen um allem ärger aus dem weg zu gehen oder ist das sowieso hinfällig ab 10.7. dann?
von
angel_bunny
am 30.05.2016, 13:59
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Was gibt es denn schriftlich dazu, wie lang deine Elternzeit gehen soll?
Und was gibt es schriftlich zur Teilzeit?
Der AG kann natürlich nicht einseitig den Arbeitsvertrag ändern - oder sich denken, dass ihr gemeinsam was vereinbart habt.
Du kannst aber auch nicht einfach in Elternzeit sein (oder auch nicht) - oder dir einfach denken, dass deine Teilzeit nach der Geburt eines Kindes (bzw nach Elternzeit) eine Teilzeit in der Elternzeit sein soll.
Alles sehr undurchsichtig! Vor allem weil du selbst schreibst, du hattest "ja nur 1. Jahr" und JETZT um das "2. jahr ez mit tz bitten" möchtest.
Ich fürchte, wenn du nicht beweisen kannst, dass du 2 Jahre EZ angemeldet und Teilzeit IN Elternzeit beantragt hast...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.05.2016, 09:45