Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit ( 2 Jahre beantragt). ( 12.08.16-11.08.18) Nun sind wir in der Planung an Kind Nummer 2. Ich habe gehört, dass wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld seitens Arbeitgeber sowie Krankenkasse habe. Wie verhält es sich, wenn ich nun schwanger werden sollte, jedoch meine Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes enden würde? Kann ich meine Elternzeit um ein Jahr verlängern (mit dem Wissen das ich bereits schwanger bin) um in den Genuss des Mutterschaftsgeldes seitens AG zu bekommen? Und dann kurz vor Mutterschutzbeginn die Elternzeit vorzeitig beenden?Oder ist dieses verboten zu verlängern wenn man bereits schwanger ist? Wäre das Mutterschaftsgeld genauso hoch wie bei der ersten Schwangerschaft wenn ich seitdem nicht mehr gearbeitet habe? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

von Chripo1111 am 20.11.2017, 19:23



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Hallo, grundsätzlich, wenn Ihre Elternzeit endet, nehmen Sie ja die Arbeit wieder auf, wenn Sie dann erfahren, dass Sie schwanger sind, arbeiten Sie einfach weiter. Mutterschaftsgeld bekommen Sie in jedem Fall. Wenn Sie noch in Elternzeit sind, müssen Sie dies am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Wie würdest du denn arbeiten nach den 2 Jahren EZ, falls du da noch nicht schwanger wärst? Wenn du arbeiten würdest zwischen Ende der zweijährigen EZ und neuem Mutterschutz erhöhst du das Elterngeld - was sonst beim Mindestsatz von 300 (+75 Euro Geschwisterbonus, bis Kind 1 3 Jahre alt ist) Euro wäre. Eine einseitige Fokussierung auf das Mutterschaftsgeld halte ich für falsch - du solltest auch das EG mit einrechnen und schauen, wo ihr am Ende mehr habt. Wenn du nach der zweijährigen EZ Teilzeit arbeitest, dann wäre es gut, die EZ zu verlängern und TZ in EZ zu beantragen. Dann erhöhst du dein Elterngeld UND kannst die EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden, um das Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe zu bekommen :).

von malini am 20.11.2017, 20:29



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

..wenn sich innerhalb der EZ deine Steuerklasse geändert hat, dann ändert sich auch das Mutterschaftsgeld. Es bleibt nur in der gleichen Höhe, wenn du die gleiche Steuerklasse hast wie beim Mutterschutzbeginn von Kind 1.

von malini am 20.11.2017, 20:42



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Danke erstmal. Aber bist du sicher, dass wenn in in EZ TZ arbeiten würde, sich das muttrschaftsgeld trotzdem auf die frühere Vz stelle richten würde?

von Chripo1111 am 20.11.2017, 22:13



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Laut Auskunft meiner Personalrarsvorsitzenden erhältst du bei TZ in EZ das volle Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe, sollte dein neuer Mutterschutz die EZ unterbrechen. Ich habe genau aus diesem Grund meine EZ um ein Jahr verlängert. Du musst nur beachten, dass du die zulässige Höchsstundenzahl für TZ in EZ nicht überschreitest, das dürften 30 Stunden sein. Wegen der Steuerklasse bin ich nicht sicher, ich hatte zwischendrin auch ne andere Klassr und zu Zeitpunkt des Bezugs des neuen Mutterschaftsgeldes wirds aber wieder die gleiche sein wie bei Kind 1, also müsste es auch der gleiche Betrag sein...

von anja.sp am 20.11.2017, 22:30



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

@chripo: Ja, das ist so. War bei meinen Kindern definitiv so. Das Elterngeld wird auf jeden Fall weniger sein, Mutterschaftsgeld kriegst du in Vollzeithöhe, wenn du zum neuen Mutterschutz die Elternzeit beendest. Auch wenn du Teilzeit in EZ arbeitest. Nur bei dauerhafter Teilzeit ohne EZ wird das Mutterschaftsgeld niedriger sein. Wenn zwischenzeitlich die Steuerklasse anders war, spielt das keine Rolle fürs Mutrerschaftsgeld wenn sie zu Beginn des neuen Mutterschutzes die gleiche ist wie beim ersten Mutterschutz.

von malini am 21.11.2017, 06:52



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaftt wegen Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich werde aufgrund von Umzug bei der Firma nach der EZ wohl nicht mehr weiter arbeiten können. Daher meine Frage ob ich sofern ich gegen Ende der zweijährigen Elternzeit schwanger werden sollte ( muttrschutzbeginn somit eigentlich nach Ende der EZ) die Elternzeit trotzdem noch von zwei auf drei Jahre verlängern kann um das alte Mutterschaftsgeld seitens AG zu erhalten. Vielen Dank!

von Chripo1111 am 21.11.2017, 19:16



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