Hallo,
meine Kinder sind geboren 01/2013, 07/2014, 02/2016.
Ich habe die Elternzeit von Kind 1 und 2 jeweils zum Beginn des Mutterschutzes des nächsten Kindes gekürzt (je Kind immer 2 Jahre Elternzeit angemeldet).
Grob habe ich immer ein halbes Jahr verkürzt. Habe ich darauf noch Anspruch? Oder nur noch auf das jeweils 3. Jahr?
MfG
von
Feenzauber
am 21.09.2017, 12:14
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen und später nehmen
Hallo,
Sie können pro Kind 1 + 2 bis zu 12 Mo bis zum 8 Geb übertragen wenn der AG zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen und später nehmen
Bei Kindern vor 2015 kann man nur 12 Monate auf nach den 3. Geburtstag übertragen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 12:25