Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 4.April 2013 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun konnte /musste ich nun doch bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen und arbeite seit dem von 8 Uhr bis 13:30 Uhr. Da es mit zwei Kindern aber finanziell doch etwas eng wird, würde ich nun gerne bis 15:30 Uhr arbeiten bzw. freitags, da der Kindergarten früh schließt nur bis 14:30 Uhr. Da mein Dienst in Vollzeit normalerweise bis 16:30 Uhr gehen würde, löst mich noch eine Kollegin ab, die aber bei einer Fremdfirma arbeitet. Habe ich überhaupt ein Recht darauf, meine Arbeitsstunden aufzustocken? Muss ich das Ende meiner Elternzeit abwarten? Vielen Dank im Voraus
von 8118nina am 22.07.2014, 11:46