Liebe Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt das ich 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte. Ein Jahr komplett ohne Tätigkeit und ein Jahr mit Wiederaufnahme meiner Tätigkeit jedoch mit 30std. Um nach den 2 Jahren wieder in Vollzeit zu arbeiten (alles bereits vom Arbeitgeber genehmigt). Jetzt überlegen wir ob es möglich wäre die Elternzeit ohne Tätigkeit um 2 Monate zu verlängern (fehlende Betreuungsmöglicheit & KiTa beginnt erst 2 Monate nach Ende der Elternzeit ohne Tätigkeit). Der Gesamtzeitraum der Elternzeit von 2 Jahren soll bestehen bleiben. Vielleicht können sie mir sagen ob es möglich ist und ob ich bei einem erneuten Antrag etwas zu beachten habe. Ich danke Ihnen schon jetzt für eine Antwort. Viele Grüße Christina
von starlet87 am 23.10.2014, 13:09