Elternzeit nicht schriftlich beantragt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen, am 08.03.17 endet meine Elternzeit. Mein Kind geht ab Nov. in die Kita. Und wir planen in ca. einen Monat (also in der Elternzeit) ein zweites Kind. Das Kind würde dann im Juli (nach meiner Elternzeit) kommen. Vor der Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich kann jetzt und nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten, da mein Kind nur bis Mittag in die Kita gehen wird. Meine Fragen sind: 1. Würden Sie mir raten diese 3 Monate arbeiten gehen, lohnt es sich für das Elterngeld? 2 . Leider habe ich meine Elternzeit nicht schriftlich beantragt. Ich war so mit der Schwangerschaft beschäftigt und dann mit dem Baby. Es kam dann Anruf vom Büro, ich wurde gefragt ob ich 3 Jahre Elternzeit nehme? Dann hab ich per Post Schreiben von meinen Chef für die Krankenkasse bekommen. Darin stand, das ich Elternzeit bis 08.03.17 habe. Den habe ich für mich kopiert und das war für mich erledigt. Habe ich Nachteile wenn ich meine Elternzeit nicht schriftlich beantragt habe? Kann mir mein Chef sagen, das ich kein Arbeitsplatz Anspruch mehr habe? 3. Soll ich evtl. doch noch schriftlich bei meinen Chef Elternzeit beantragen? Würde das jetzt noch gehen? Mit freundlichen Grüßen A.

Mitglied inaktiv - 23.09.2016, 23:49



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Hallo, 1. Das haben Sie doch gerade schon mal gefragt 2. Er hat es ja bestätigt 3. Nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2016



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Welche drei Monate meinst Du ?

von Sternenschnuppe am 24.09.2016, 09:26



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Jetzt noch die Elternzeit schriftlich zu "beantragen" macht keinen Sinn! Ich würde dir dringend raten, dich mit deinem Arbeitgeber zusammenzusetzen und zu besprechen, wie es ab dem 09.03.2017 weitergeht! Arbeiten würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall. Und du kannst doch auch nicht immer nur von den 3 Monaten ausgehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bist du doch noch gar nicht schwanger. Weißt du, ob es sofort klappt? Weißt du, ob die Schwangerschaft stabil bleibt/ist?

von chrissicat am 24.09.2016, 09:32



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Ich meine die drei Monate von März (ab da Endet meine Elternzeit) bis Juli (wenn ich da schon mein Kind bekommen würde).

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:23



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Da musst Du arbeiten, Vollzeit oder in Teilzeit. Kannst Du das nicht, musst Du kündigen. Immerhin begehst du, simpel gesagt, Vertragsbruch wenn Du nicht am 3ten Geburtstag deines Kinder deinen Vollzeitvertrag nicht antritts ohne vorher etwas anderes mit deinem AG abgemacht zu haben. Wäre ein Kündigungsgrund und evtl sogar kann er Schadensansprüche dann geltend machen. Dein AG muss Dir während der EZ den Arbeitsplatz sicherstellen, Du nach EZ wieder antreten - recht simple Sache. Mutterschaftsgeld bekommst Du nur mit AG in voller Höhe und dann über den Job der eben aktiv ist. kannst Du VZ arbeiten dann VZ-Gehalt, bei TZ eben entsprechend weniger. Elterngeld wird kaum mehr wie Mindestsatz werden, bei nur 3 Monaten arbeit hast Du ja nicht wirklich was daran erarbeitet. Ach ja, ALG1 kannst Du auch knicken wenn Du einfach so kündigst. Immerhin verzichtest Du freiwillig auf den Arbeitsplatz, das gibt dann eine Sperre. wenn nicht einmal Kinderbetreuung vorhanden ist, dann erst recht. Musst Du kündigen weil Arbeitszeit oder -platz nicht mit den Betreuungszeiten abgedeckt sind, musst Du vorher das mit dem Amt klären - musst Dich ja eh 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. dann gibt es evtl keine Sperre. Das alles in der wagen Aussicht evtl schwanger zu sein - wäre mir echt zu gefährlich. Zumal ich auch immer daran denke was wenn ich später in rente gehe. oder die Ehe nicht läuft. oder ich warum auch immer irgendwann arbeiten gehen muss oder auch will. Muss aber jeder selbst schauen.

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:37



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Sorry, ich meine 3 Monate von März bis Mai. Wenn ich im Juli mein Kind bekommen würde, dann beginnt mein Mutterschutz im Juni, deswegen nur 3 Monate. Aber wenn Eingewöhnung meines Sohnes in der Kita schneller klappt, dann könnte ich früher arbeiten gehen. Wenn mein Chef mir Teilzeit Stelle anbieten kann.

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:39



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftlich beantragt

Dein Kind sollte doch am November in den KiGa. Warum sollte das bis März nicht eingewöhnt sein? Mal ehrlich, wenn das Kind solange Probleme hat das es nicht eingewöhnt ist, dann würde ich schon lange vorher den KiGa wechseln. Dann ist das nämlich eindeutig der falsche für euer Kind. Man rechnet in der regel mit 3 Wochen, manchmal bis zu 6 Wochen mit der Eingewöhnung - aber sicherlich nicht 4 Monate. Unser hatte damals 3 Wochen bei der Tagesmutter, dann MUSSTE das klappen. Mehr haben die Jugendämter hier auch gar nicht gezahlt. Und da war unser 1 Jahr alt. Als er letztes Jahr mit 3 Jahren in den KiGa gewechselt hat, da war das ganze nach 1,5 Geschichte und er blieb problemlos den ganzen Tag im KiGa. Und wir hatten nur deshalb 1,5 Wochen Eingewöhnung weil der KiGa so langsam vorging, wäre es nach Sohnemann gegangen, der wäre wohl schon am 2ten tag alleine geblieben. Und nein, er ist nicht bindungsgestört, im Gegenteil. genau weil er eben eine so sichere Bindung zu uns hat, war das ganze so problemlos möglich. Er weiß, er kann sich darauf verlassen das Mama und Papa bald wieder da sind.

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 15:02



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