Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Liebe Frau Bader, ich lese hier ständig, dass ich meine Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft frühzeitig beenden kann. Ich bin im dritten Jahr meiner Elternzeit und in der 6 Woche schwanger. Im Februar 2016 müsste ich wieder arbeiten. Steht es auch mir zu meine Elternzeit frühzeitig zu beenden oder geht das nur wenn die Elternzeit sich mit dem neuen Mutterschutz überschneidet? Ich hatte vor vier Wochen bereits einen Antrag auf Teilzeit für NACH der Elternzeit gestellt aber der Arbeitgeber hat die Frist von vier Wochen leider versäumt und hat nicht reagiert. Ich bin mir aber Sicher, dass er dies aus unwissenheit getan hat und nicht damit zustimmen wollte. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Vielen Dank für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 14:35



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Hallo, Nein, in ihrer Situation können Sie die Elternzeit nicht vorzeitig beenden. Da Ihr Arbeitgeber aber auf den Antrag nicht reagiert hat, gilt er als genehmigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Warum willst du denn die Elternzeit beenden? Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.10.2015, 15:14



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Beispiel : Er hat eine Vertretung für Dich befristet eingestellt. Die kann er nicht einfach vor die Tür setzen. Du kannst dann aber woanders in Elternzeit arbeiten solange es keine Konkurenz ist. Und auch ALG1 beantragen. Ist denn die Betreuung Deines ersten Kindes gesichert ? Wie viele Stunden könntest Du denn arbeiten im Moment ?

von Sternenschnuppe am 07.10.2015, 15:29



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

EZ kann man nur zum neuen Mutterschutz frühzeitig beenden. ABER !!!, das Dein AG bisher sich nicht gemeldet hat kommt Dir doch zugute. Sofern die Betreuung gesichert ist, würde ich nach Ende der EZ, also ab Febr16 wieder normal Vollzeit arbeiten bis Mutterschutz. Ist ja dann nicht mehr so lange. Zumal sich ein teil der zeit evtl mit alten Urlaub überbrücken lässt und mit dem welche man neu im neuen Mutterschutz bekommt. Mit Vollzeit würde es dann ein paar € mehr beim neuen Elterngeld geben als "nur" etwas mehr als Mindestsatz. Zudem gibt es dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Wenn auf TZ geändert wird, würde es dann auch nur Mutterschaftsgeld in Höhe des TZ-Gehaltes geben.

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 17:10



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für Eure Antworten. Ich hätte die Elternzeit gerne früher beendet um meinem Arbeitgeber einen auszuwischen. Habe in der Zwischenzeit erfahren, dass man mir am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen möchte. Ich bin stinksauer auf meinen AG da ich immer eine sehr zuverlässige und fleißige Angestellte war und war mir nicht sicher, ob man die Elternzeit auch vielleicht schon in der frühen Schwangerschaft beenden kann. Wenn der Arbeitgeber noch nicht geantwortet hat kann ich dann einfach wieder auf Vollzeit ändern? Damit komme ich doch nicht durch oder? Mein AG weiß ja noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Auf eine Kündigung mit Abfindung würde ich mich niemals einlassen....dann habe ich keinerlei Ansprüche auf Elternzeit und beitragsfreie Versicherung. Wie viel Urlaub steht mir denn bei zwei Monaten Voll/Teilzeit zu? Ach ich habe jetzt schon ein schlechtes Gewissen, dass so durchzuziehen:-(((

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 17:49



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

P.S mit auswischen meinte ich, dass er mich eigentlich kündigen möchte um Geld zu sparen und er mich so hätte bezahlen müssen und ich natürlich mehr Elterngeld bekommen würde:-))))

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 17:55



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Na, kündigen kann er Dir doch jetzt eh nicht mehr. Du hast im perfekterweise einen "ausgewischt".

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 17:57



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Haha, das stimmt. Aber kann ich trotzdem wieder auf Vollzeit ändern;-;;; das glaube ich nicht oder? Ich weiß noch gar nicht wie ich Ihm das sagen soll mit der neuen SS..... Ich habe heute mit meinem Vorgesetzten telefoniert. Er ist total auf meiner Seite und hat mit mitgeteilt, dass es immer noch keine Entscheidung zu meinem Teilzeitantrag gibt. Als ob das so eine schwere Entscheidung ist. Bin doch kein Manager bin TOP-Gehalt. Die sparen doch jetzt sogar wenn die nicht mehr so viel an mich zahlen müssen.....

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 18:04



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Solange Du keine Teilzeitvereinbarung unterschrieben hast gibt es keine. Kannst Du denn z.b. ab 01.11. arbeiten gehen? Kind betreut ?

von Sternenschnuppe am 07.10.2015, 20:05



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Ja, ich könnte ab dem 01.11 arbeiten mein Kind ist betreut. Mein AG lässt mich aber nicht...er meldet sich ja nicht. Ich habe noch eine Frage...und zwar habe ich dummerweise in meinem Antrag auf Teilzeit geschrieben, dass ich ab Februar wiederkommen möchte und nicht das Rückkehrdatum ;-((( Ist das jetzt ein Antragsfehler???? und deshalb ein unwirksamer Teilzeitantrag??? Oder egal, weil der AG durch sein nicht Antworten in der 4-Wochenfrist damit zugestimmt hat???

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 13:32



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Ob er zustimmt oder nicht ist egal. Es ist nix unterschrieben. Schreib per Einschreiben dass Du den Teilzeitwunsch zurückziehst, da Du keine Rückmeldung erhalten hast. Und dementsprechend ab ( Datum Ende Elternzeit ) wie vertraglich gültig zurückkehrst. Gültig ist nach wie vor der Vollzeitvertrag. Das ganze als Einschreiben mit ( Wort vergessen, das Ding was er unterschreiben muss wenn es eingeht )

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 16:01



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

So, die Schwangerschaft wurde heute definitiv bestätigt, das Herzchen schlägt. Juchuuuu;-)))))))))) Da mein AG sich zu meinem Teilzeitantrag innerhalb der vier Wochenfrist nicht gemeldet hat - gilt dieser ja als genehmigt. Ist es möglich, dass ich nochmal auf Vollzeit ändere? Wären ja nur 2 Monate, die ich arbeiten müsste. Dann würde ich mehr Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommen? Es ist ja noch nichts unterschrieben zu dem neuen Teilzeitvertrag???? Und ich bin mir sicher, dass mein AG sich nur aus Unwissenheit NICHT auf den Antrag gemeldet hat. Das ich weiß, dass ich gekündigt werden soll weiß er ja nicht:-))))

Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 11:33



Antwort auf: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Hallo Frau Bader, ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema. Mein AG hat noch immer nicht geantwortet. Das heißt, das der Teilzeitantrag als genehmigt zu betrachten ist. Ein befreundetet Anwalt sagt, dass ich damit vor Gericht wahrscheinlich trotzdem nicht durchkomme. Jetzt ist meine Frage: Könnte ich aufgrund des Nichtmeldens nochmal auf Vollzeit ändern? Das würde sich für mein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld lohnen. Ich würde ja bis zum neuen Mutterschutz nur zwei Monate arbeiten. Oder ist das nicht mehr möglich? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 10:27



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